„Transparenter Energieverbrauch ist eine zentrale Voraussetzung, damit auch Mieterinnen und Mieter gezielt Kosten und CO2 einsparen können“, sagt Projektleiter Dr. Lars-Arvid Brischke. Die Heizkosten-Verordnung der Bundesregierung soll ab dem 1. Januar 2022 alle Gebäudeeigentümer*innen verpflichten, ihren Mieter*innen den genauen Heizenergieverbrauch für jeden Monat des Jahres mitzuteilen. Die neue Heizkosten-Verordnung (HeizkostenV), der der Bundesrat am 5. November 2021 zugestimmt hat, setzt die EU-Energieeffizienz-Richtlinie von 2018 um.
Das ifeu hat im Auftrag des Umweltbundesamtes und in Kooperation mit dem ZOE-Institut und suwadesign einen Gestaltungsvorschlag für diese monatliche Heizinformation entwickelt. „So können private und gewerbliche Nutzerinnen und Nutzer auf einen Blick ihren Energieverbrauch im Laufe der Monate erkennen und können ihn mit anderen Haushalten vergleichen“, erklärt Dr. Lars-Arvid Brischke, Experte für Energieeffizienz und nachhaltige Energiesysteme am ifeu.
Im Einzelnen sehen die Mieter*innen:
- Die Entwicklung der monatlichen Energieverbräuche für Heizung und Warmwasser
- Die eigenen Energieverbräuche im Vergleich zu anderen Haushalten im selben Haus
- Eine Bewertung ihres Energieverbrauches anhand der Gebäudeeffizienz
- Einen „Spartipp des Monats“ für Heizen und Warmwasser
- Die Kostenschätzung für Heizen und Warmwasser pro Monat und Jahr
- Die CO2-Emissionen ihres Haushalts für Heizen und Warmwasser
Mehr Transparenz über den monatlichen Energieverbrauch und die Kosten für Heizen und Warmwasser soll den Nutzer*innen zusätzliche Impulse für ein energiesparendes Verhalten geben und sie motivieren, bestehende Potenziale zu erkennen und auszuschöpfen.
Der Leitfaden des ifeu soll in Zukunft Messdienstleistern als Richtschnur für die Gestaltung ihrer monatlichen Heizinformation dienen. Vermieter*innen können sie als Grundlage in Ausschreibungen verwenden und Mieter*innen können sie als Referenz für eine verständliche Information zum Thema Heizen und Warmwasser anlegen.
Die Pflicht, die Mieter*innen zu informieren, gilt für alle Mietwohnungen, in denen bereits fernablesbare Wärmezähler installiert sind. Bei Neuinstallationen sind solche Messgeräte schon seit Oktober 2020 verpflichtend. Für die alten Wärme- und Warmwasserzähler gilt ein Bestandsschutz bis Ende 2026. Bis dahin müssen die Geräte nachgerüstet oder ausgetauscht werden.
Quelle: ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH / Delia Roscher