Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Vorhaben trägt dem EU-Beihilferecht Rechnung

Nachweisverfahren setzt KWK-Gesetz einfach um

Betreiber von Wärmenetzen und Wärmespeichern müssen seit der jüngsten Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes darlegen, dass die beantragte Förderung für die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens erforderlich ist. Dazu gibt es ein vereinfachtes Nachweisverfahren.

Der AGFW, ein Verband, in dem Anwenderunternehmen und KWK-Hersteller organisiert sind, hat das Verfahren in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle entwickelt. Es konkretisiert die Vorgaben und macht sie rechtssicher handhabbar.

Die Regelung geht auf beihilferechtliche Bestimmungen der EU-Kommission zurück und soll sicherstellen, dass die Zuschlagzahlungen nicht zu einer Überförderung führen. Vorhaben, für die der vollständige Antrag bis zum 31. Dezember 2016 beim BAFA eingegangen ist, sind von der Nachweispflicht ausgenommen.

Der jetzt vorgelegte Regelwerksbaustein soll die beihilferechtliche Anforderung möglichst einfach umsetzen. Der neue Nachweis stellt überwiegend auf standardisierte Werte ab, trägt aber gleichzeitig den Vorgaben des Beihilferechts Rechnung. Der Nachweis ist entsprechend für Kältenetze und Kältespeicher zu erbringen. Das Arbeitsblatt AGFW FW 704 und das zugehörige Berechnungstool sind auf der Internetseite des AGFW veröffentlicht. Quelle: AGFW / pgl

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