Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Heizkessel

Nach 30 Jahren raus aus dem Keller

Ein Heizkessel muss nach 30 Jahren Betrieb in der Regel ersetzt werden. Foto: Zukunft Altbau

Vor dem Jahr 1992 eingebaute Heizkessel müssen 2022 erneuert werden. Hauseigentümer*innen sollten daher dieses Jahr prüfen, wann ihr Heizkessel eingebaut wurde.

Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Das Alter des Kessels kann man auf dem Typenschild, im Schornsteinfegerprotokoll oder in den Bauunterlagen nachlesen. Raus aus dem Keller müssen Konstanttemperaturkessel. Niedertemperatur- und Brennwertkessel fallen nicht unter die Regelung. Eigentümer*innen von Ein- und Zweifamilienhäusern, die schon lange in ihrer Immobilie wohnen, sind generell von der Austauschpflicht befreit.

Gesetzlich festgelegt ist die Modernisierungsregel im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Fachleute von Zukunft Altbau raten, bereits vor der gesetzlichen Verpflichtung nach 20 Jahren zu prüfen, ob eine neue Heizung sinnvoll ist. Ist dies der Fall, sollte man auf erneuerbare Energien setzen.

Erreichen Öl- und Gasheizungen dieses Betriebsalter, belasten sie Geldbeutel und Klima und drohen unerwartet auszufallen. Die Hälfte der Heizkessel in Deutschland ist bereits älter als 20 Jahre. Der Anteil der über 30 Jahre alten Heizkessel steht nicht exakt fest, Expert*innen gehen jedoch von rund zwei Millionen aus. „Diese Uraltkessel sollten unbedingt erneuert werden“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Neue Heizungen haben deutlich bessere Wirkungsgrade, die Investition rechnet sich in vielen Fällen schon nach wenigen Jahren. Dies ist umso schneller der Fall, wenn zusätzliches Energiesparpotenzial bei der Optimierung von Regelung und Hydraulik genutzt wird.“

Aus für Konstanttemperaturkessel

Nur für Konstanttemperaturkessel mit einer Nennleistung zwischen vier und 400 Kilowatt endet die Betriebserlaubnis nach drei Jahrzehnten. Brennwert- und Niedertemperaturanlagen dürfen weiterlaufen. Die Eigentumsverhältnisse in Wohngebäuden sind ebenfalls von Bedeutung: Haben Eigentümer*innen eine Wohnung in einem Gebäude mit weniger als drei Wohneinheiten zum 1. Februar 2002 selbst bewohnt, dürfen sie ihre Heizung weiter betreiben, auch wenn es sich um Konstanttemperaturkessel handelt. Bei einem Eigentümerwechsel gilt dann die Austauschpflicht. Die neuen Eigentümer*innen haben zwei Jahre Zeit, die Heizung zu tauschen. Wie sie das Alter ihrer Heizung ermitteln können, ist den meisten unklar. „Das Typenschild auf dem Heizkessel gibt neben Hersteller und Leistung auch das Baujahr an“, weiß Jörg Knapp vom Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg. „Es zu finden, ist jedoch nicht immer leicht. Bei manchen Heizkesseln befindet sich das Schild unter einer Abdeckung.“

Weitere Möglichkeiten zur Bestimmung des Alters sind die Rechnung der Heizung, Protokolle des Schornsteinfegers oder Datenblätter zur Heizung. „Wer gar keine Informationen mehr zur Hand hat, kann sich an Fachleute wenden“, erklärt Knapp. „Schornsteinfeger sind in der Lage, das Alter der Heizung bei der Kontrolle festzustellen.“ Eine weitere Möglichkeit ist die Wartung der Heizung; dort lassen sich Alter und Heizungstechnik ebenfalls aufklären. Vor Ort können die Fachleute außerdem eine Empfehlung abgeben, ob es sich lohnt, die Heizung bereits vor Ablauf der 30 Jahre auszutauschen.

Künftig auf erneuerbare Energien setzen

Wer eine neue Heizung erwirbt, sollte darauf achten, dass sie möglichst wenig Schadstoffe und Kohlendioxid (CO2) ausstößt. Am besten eignen sich Geräte, die erneuerbare Energien nutzen. Dazu zählen vor allem Wärmepumpen und – mit Abstrichen – auch Holz- und Pelletheizungen. Erstere können gut mit Photovoltaikanlagen kombiniert werden, letztere mit Solarthermieanlagen. Auch der Anschluss an ein Wärmenetz liefert oft Wärme aus regenerativen Quellen. Ist ein Tausch auf Basis erneuerbarer Energien vorgesehen, müssen Hauseigentümer*innen folgendes berücksichtigen: Die Ökoheizungen werden umso effizienter, je niedriger die erforderliche Temperatur des Heizungswassers, die sogenannte Vorlauftemperatur, ist. Eine gute Wärmedämmung reduziert sie deutlich. Die Wärmewende zuhause lohnt sich. Erneuerbare-Energien-Heizungen schonen nicht nur das Klima, sondern verursachen auch weniger Kosten. Ihre Anschaffungskosten sind nach Abzug der Förderung mit denen von Öl- und Erdgasheizungen vergleichbar. Sie sind jedoch nicht von der steigenden CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe betroffen. Außerdem macht die Nutzung erneuerbarer Wärme unabhängiger von fossiler Energie und ihren Preisschwankungen.

Wichtig ist auch: Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag, dass zum 1. Januar 2025 jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden soll. Daher heißt es an dieser Stelle aus vielerlei Gründen rechtzeitig vorauszudenken.

Gebäudeenergieberatung hilft bei der richtigen Wahl

Wenn Hauseigentümer*innen bei der Wahl der passenden Heizung die richtige Wahl treffen wollen, sollten sie eine professionelle Gebäudeenergieberatung durchführen lassen, rät Frank Hettler von Zukunft Altbau. Fachleute beraten vor Ort und wissen auch, welche Förderprogramme zur Verfügung stehen. Ihre Dienstleistung wird zu 80 Prozent finanziell unterstützt, bis zu 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Quelle: Zukunft Altbau / Delia Roscher

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