Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Ältere schätzen das Rundum-Sorglos-Paket

Mieten der Heizung ist für Private simpel aber teuer

Stadtwerke kooperieren mit Handwerkern beim Leasing von Heizungen. © Viessmann

Contracting, das Mieten einer Heizung, ist für Private zwar bequem, aber teuer.

Wenn die alte Heizung nicht mehr funktioniert und ausgetauscht werden muss, bedeutet das nicht zwangsläufig einen Neukauf. Als Alternative bietet sich das Leasen der Anlagen an. Contracting-Unternehmen bieten den Austausch der alten Heizung gegen eine neue, liefern den Brennstoff und kümmern sich um die Wartung. Im Gegenzug kassieren sie eine monatliche Contracting-Rate. Der Haken: Was sich zunächst verlockend anhört, entpuppt sich bei Privatkunden oft als eine einfache, aber teuere Lösung.

Mehr als 70 Prozent der Öl- und Gasheizungen in Deutschlands Keller sind älter als 15 Jahre. Sie müssen in den nächsten Jahren gegen effizientere Anlagen ausgetauscht werden. Der hohe Modernisierungsbedarf bei den Heizungen weckt nicht nur bei Heizungsbauern und Installateuren Hoffnungen auf ein gutes Geschäft.

Auch Energieversorger wollen von der zu erwartenden Nachfrage profitieren: Immer mehr kleinere Energieversorger und Stadtwerke bieten ihren Kunden eine Art Leasingvertrag nach dem Motto: "Wohlfühlkomfort ohne Investition". Das Geschäftsmodell der Energieversorger nennt sich Wärmeliefer-Contracting.

Der Contractor tauscht die alte Heizung aus und stellt für eine feste Vertragslaufzeit – meist zehn oder 15 Jahre – eine moderne Heizungsanlage in den Keller des Kunden. Zusätzlich liefert er die Energie und bietet zugleich ein "Rundum-Sorglos-Paket" – wie es in der Branche heißt – aus Wartung und 24-Stunden-Entstörungsdienst. Die Kunden zahlen im Gegenzug über die vereinbarte Laufzeit des Vertrages ein monatliches Entgelt.

"Entwickelt wurde die Idee des Wärmeliefer-Contractings vor allem für Verwaltungsgebäude und Schwimmbäder", sagt Christian Tögel, Contracting-Experte bei der Energieagentur NRW. Dort kommen oft technisch anspruchsvolle Anlagen zum Einsatz. "Der Contractor besitzt hier eine Menge Know-how und garantiert über die gesamte Laufzeit des Vertrages einen optimalen Betrieb. Das kann vor allem beim Einsatz neuerer Heizungstechnologie von großem Vorteil sein", so Tögel.

Im Zuge der Energie-Wende suchen hunderte Energieversorger – vor allem kleinere Stadtwerke – nach neuen Geschäftsmodellen, schließen sich mit Installationsbetrieben vor Ort zusammen und bieten nun auch privaten Hausbesitzern und Wohnungseigentümergemeinschaften ein solches Mietmodell für Heizungen an.

Trotz niedriger Zinsen und der Möglichkeit einer KfW-Förderung, könne sich das Mieten der Heizungsanlage auch für Besitzer von Einfamilienhäuser lohnen, sagt der Experte der Energieagentur NRW. "Vor allem dann, wenn der Hausbesitzer es sich so einfach wie möglich machen will und mit dem Austausch der alten und dem Betrieb der neuen Heizung nichts zu tun haben will", bringt Tögel den Vorteil des Wärmeliefer-Contracting für Eigenheimbesitzer auf den Punkt.

"Vor allem ältere Menschen schätzen das Rund-um-Sorglos-Angebot mit Garantie über die gesamte Vertragslaufzeit", berichtet Reinhard Weiß, Energieberater bei den Stadtwerken Langenfeld. Der Energieversorger in der Stadt zwischen Köln und Düsseldorf war vor fünf Jahren einer der ersten, der den Contracting-Service auch für den privaten Wohnungsbau angeboten hat. Trotz der genannten Vorteile blieb das Miet-Angebot bislang ein Nischenprodukt: Rund 150 Verträge haben die Stadtwerke bislang abgeschlossen.

Das wundert Verbraucherschützer nicht. Auch wenn die meisten Wärmecontracting-Angebote für Private auf den ersten Blick attraktiv scheinen, entpuppen sie sich nicht selten als recht teuer. Oft stellt sich heraus, dass das Leasen von Heizungsanlagen im Vergleich zur Selbstfinanzierung zwei bis dreimal teurer ist als die reine Investition in Kosten der neuen Heizungsanlage ausmacht. Anbieter wie Lichtblick, die mit Contracting gestartet sind, haben umgeschwenkt und bieten ihre Mini-KWK-Anlagen mittlerweile nur noch zum Kauf an.

Ein anderes Problem, das häufig von Verbraucherschützern kritisiert wird, sind die komplizierten und für Kunden oft unverständlichen Verträge, die das Wärmeliefer-Contracting regeln. Kunden sollten die Verträge genau lesen, rät Andreas Klemm. Der Jurist berät als Rechtsanwalt sowohl Contracting-Anbieter als auch deren Kunden. Kein Vertrag gleiche dem anderen. "Wenn Dinge unklar sind, sollte man nicht darüber hinwegsehen, sondern sich diese genau erklären lassen", so Klemm.

Ein Punkt, der oft sehr unterschiedlich geregelt ist, betrifft die sogenannte Preisanpassungsklausel. Contracting-Firmen gleichen mit ihnen unvorhersehbare Preisschwankungen aus: Steigen etwa die Kosten für Erdgas zahlt der Kunde mehr. "Das ist im Prinzip gerecht, allerdings muss auf der anderen Seite dann auch im Vertrag geregelt sein, dass der Contractor dies andersherum genauso handhabt", sagt Klemm. Wenn das Erdgas billiger wird, muss er dies ebenfalls an den Kunden weitergeben.

Ein weiterer Punkt, der von Anfang an klar geregelt sein sollte, ist, was mit der Heizungsanlage am Ende der Vertragslaufzeit passiert. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten: Entweder der Contractor baut die Heizung aus, er verkauft sie zu einem näher zu bestimmenden Wert an den Kunden oder gibt sie kostenlos ab, wenn der Kunde weiterhin den Brennstoff bezieht, wie das die Stadtwerke Langenfeld tun. "Gelegentlich lassen Verträge dies offen", so Klemms Erfahrung. Hier sollten die Kunden vor Vertragsabschluss auf eine Regelung dringen. von Hans Schürmann

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