Seit April 2012 gibt es wieder Fördermittel aus dem Mini-KWK-Impulsprogramm der Bafa. Die Länder reagieren auf die Neuauflage der Bundesförderung unterschiedlich. Einige dampfen eigene Förderprogramme ein, andere gehen in die Offensive, da sie die Potentiale der Technologie sehen.
Nach wie vor haben einige Länder Sonderprogramme, die die Fördermittel des Bundes aufstocken. So gibt es beispielsweise in Hamburg das Förderprogramm Unternehmen für Ressourcenschutz, mit dem auch der Einsatz von KWK-Anlagen in Unternehmen gefördert wird. "Wir fördern zusätzlich in gleicher Höhe wie das Bafa für Anlagen bis 20 kW elektrisch", erklärt Günter Tamm vom Amt für Natur- und Ressourcenschutz der Hansestadt. Private Haushalte kommen hier aber nicht zum Zuge.
Auch in NRW gibt es Zusatzmittel, vergeben werden sie nach der Progres-Richtlinie. Förderfähig sind dort Anlagen in privaten Haushalten, Unternehmen, Kommunen und gemeinnützigen Organisationen. Zuschüsse gibt es für dezentrale KWK-Anlagen zur Wärme- und Stromerzeugung bis 20 kWel. Der Wirkungsgrad der KWK-Anlage muss mindestens 80 Prozent betragen. Erforderlich ist außerdem ein Wärmespeicher, der eine Kapazität von mindestens 0,3 m3 Wasseräquivalent pro Kilowatt der installierten elektrischen Leistung hat. Man plane aber eine umfangreiche Initiative zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, die noch bis Ende 2012 unter Dach und Fach sein soll, so die Klimaagentur des Landes. So sind auch weitere Programme zur Förderung größerer Anlagen in Vorbereitung.
Baden-Württemberg hat dagegen im neuen Klimaschutz-Plus-Programm die Anlagengröße auf mehr als 20 kW elektrischer Leistung erhöht. Vorher waren schon Anlagen ab 15 kW elektrisch förderfähig.
Auch in Niedersachsen gibt es keine Aufstockung der Förderung. "Aus unserer Sicht wurden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Mini- und Mikro-KWK-Anlagen mit der aktuellen Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und dem neu aufgelegten und stärker auf Mikro-KWK ausgerichteten Mini-KWK-Impulsprogramm bereits deutlich verbessert", heißt es dort. In Brandenburg gibt es ebenfalls keine Zusatzmittel.
In Sachsen gibt es keinen erhöhten Zuschuss, aber verbilligte Kredite der Sächsischen Aufbaubank im Rahmen des Sächsischen Energiespardarlehens. Die Darlehenshöhe beträgt maximal 90 Prozent der förderfähigen Kosten bei mindestens 5.000 Euro und maximal 50.000 Euro je Wohneinheit. Die Zinsen betragen bei einer Laufzeit von 20 Jahren derzeit bei Unterschreitung der Mindestanforderungen der EnEV im ersten bis 10. Jahr 1,50 Prozent, dann 3 Prozent. Der Zinssatz bei Erreichen der Anforderungen der EnEV an ein Neubauvorhaben liegt bei einem Prozent.
Daneben gibt es noch eine ganze Reihe von Energieversorgern und Herstellern, die in teilweise regional und zeitlich beschränkten Aktionen Zuschüsse oder Sonderkonditionen für Mini-KWK-Anlagen bieten. So hat Vaillant unlängst Sonderkonditionen für die ganz kleinen Mini-KWK-Anlagen Ecopower 1.0 angekündigt. Die Anlagen sollen zunächst beschränkt bis Jahresende 2012 knapp 4.000 Euro weniger kosten.
Wer über die Anschaffung eines Mini- oder Mikro-BHKW nachdenkt, sollte sich also zeitnah über Sonderkonditionen informieren und bei der Beauftragung sicherstellen, dass die Installation noch innerhalb des Aktionszeitraums erfolgt.
Einen wirklich großen Schub löst das Bafa-Programm bislang nicht aus. In den ersten 15 Wochen nach Programmbeginn wurden 12.250 Euro an Zuschüssen ausbezahlt. Hier kommt es aber zu einem gewissen Zeitversatz: Die Anträge müssen vor der Auftragsvergabe eingereicht werden, die Auszahlung erfolgt nach Installation. Über die Zahl bereits eingegangener Anträge macht die Bafa keine Angaben.
von Pia Grund-Ludwig