Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Rechtliche Rahmenbedingungen ermöglichen den Direktvertrieb

KWK in der Wohnungswirtschaft ist rentabel

Ist von der Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen in der Wohnungswirtschaft überzeugt: Heinz Ullrich Brosziewski. © Thole

Wohnungsgesellschaften können sich durch den Betrieb von KWK-Anlagen in ihren Objekten eine weitere Einnahmequelle erschließen, vor allem, wenn sie den erzeugten Strom direkt an ihre Mieter verkaufen. Allerdings betreten sie mit dem Schritt in die Energiewirtschaft unbekanntes Terrain.

Nach wie vor scheuen Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften davor zurück, konventionelle Heizungssysteme wie eine Öl- oder Gasheizung durch eine Mikro-KWK-Anlage zu ersetzen, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt. Dabei sind gerade größere Wohnhäuser ein ideales Einsatzfeld für eine solche stromerzeugende Heizung, werden dort doch Strom und Wärme gleichermaßen benötigt - und das auf Dauer. Als Hinderungsgründe führen Wohnungsunternehmen oft die zahlreichen Gesetze und Bestimmungen an, die den Betrieb einer KWK-Anlage sowie die Förderung der Technik regeln. Hinzu kommen die Ungewißheit über die künftige Förderung und Zweifel an der Wirtschaftlichkeit.

Letztere sind allerdings oft unbegründet, weiß Heinz Ullrich Brosziewski, Geschäftsführer der Gesellschaft für den Betrieb technischer Anlagen beta aus Hannover. "Bei richtiger Auslegung und Anwendung sind KWK-Anlagen in der Wohnungswirtschaft rentabel", berichtete er den Teilnehmern der 2. VDI-Fachkonferenz "KWK in Wohn- und Gewerbeobjekten" in Frankfurt. Einig waren sich die Referenten darin, dass auf dem Weg zu einem geringeren Primärenergieverbrauch kein Weg an der effizienteren Energienutzung und damit auch am Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung vorbei führt. Ginge es nach Brosziewski, würde es die Wohnungswirtschaft den Landwirten gleichtun und die Energiewirtschaft zu ihrem Nebengeschäft machen. Denn KWK in der Wohnungswirtschaft bietet zahlreiche Vorteile angefangen bei der verbrauchernahen Stromerzeugung, die die Netze entlastet, über eine geringe Kapitalintensität im Vergleich zu Großkraftwerken bis hin zu kurzen Bauzeiten und der Möglichkeit, sich rasch an neue Technologien anzupassen.

Hinzu kommt ein gewaltiges Potenzial: In einem Monitoringbericht für das Bundeswirtschaftsministerium beziffern Prognos und die Berliner Energieagentur das Zubaupotenzial für den für Wohnungsunternehmen spannenden Anlagenbereich mit einer elektrischen Leistung bis 50 kW auf rund 500 Megawatt elektrisch bis zum Jahr 2020. Allerdings sind Wohnungsunternehmen gewohnt, Energiekosten nach der Heizkostenverordnung auf die Mieter umzulegen. Daher werden sie sich nur dann für eine KWK-Anlage entscheiden, wenn sie am damit produzierten Strom verdienen, weiß Brosziewski.

Wird der Strom ins Netz des örtlichen Energieversorgers eingespeist, ist eine KWK-Anlage nur aufgrund des KWK-Zuschlags rentabel. Bei Anlagen bis zu 50 kW elektrisch sind das 5,11 Cent je Kilowattstunde, die nach der Inbetriebnahme 10 Jahre lang gezahlt werden. Steigt der Gaspreis jedoch drastisch an, ist der Vorteil schnell dahin. Da hilft es auch nichts, dass der im Mikro-KWK eingesetzte Brennstoff von der Energiesteuer und der produzierte Strom von der Stromsteuer befreit ist.

Anders sieht die Rechnung aus, wenn der Strom an die eigenen Mieter verkauft wird. Dann fallen die Gewinne deutlich höher aus. Brosziewski hat für eine Wohnanlage mit 4.000 Quadratmetern Wohnfläche, rund 40 Wohneinheiten und einem thermischen Spitzenbedarf von 300 kW ohne Berücksichtigung des KWK-Zuschlags einen positiven Betrag von 7.728 Euro ermittelt. Die Mehrkosten einer KWK-Anlage gegenüber einem konventionellen Heizsystem sowie die Finanzierungskosten für diese Zusatzinvestition sind da bereits abgezogen. Der Gas-Arbeitspreis ist mit 6 Cent je kWh Brennwert angenommen. Bei einem Arbeitspreis von 10 Cent betrüge der Jahresbetrag ohne Zuschlag noch 4.368 Euro.

Bereits seit 2009 wird der KWK-Zuschlag jedoch auch für den Strom gezahlt, der nicht ins Netz eingespeist wird. Mit Zuschlag ergeben sich im genannten Beispiel Jahresbeiträge von 13.860 beziehungsweise 10.500 Euro. "Sie sehen, der Direktverkauf an die Mieter hat Charme", so Brosziewski. Für das Wohnungsunternehmen bedeutet dies, dass sie gegenüber den Mietern als Stromlieferant auftreten.

Rechtlich steht dem nichts entgegen, berichtete Rechtsanwalt Martin Hack von Rechtsanwälte Günther Partnerschaft in Hamburg."Es gibt die Möglichkeit, die eigenen Mieter zu versorgen und trotzdem jedem Mieter die freie Wahl zu lassen. Man muss sich also beim Betrieb einer KWK-Anage nicht auf die Anrechnung des produzierten Stroms auf den Allgemeinstrom beschränken", so das Fazit seines Vortrags in Frankfurt. Allerdings sollten mindestens zwei Drittel aller Mieter als Stromkunden gewonnen werden, damit sich der Direktverkauf dauerhaft rechnet.

Für die Kombination einer praktikablen Abrechnung mit der freien Versorgerwahl des Endverbrauchers hat der Gesetzgeber Hack zufolge in § 4 Absatz 3b des KWK-Gesetzes das Summenzählermodell festgeschrieben. Der Summenzähler hinter der Hausanschlusssicherung zählt sowohl den gesamten ins Netz eingespeisten als auch den bezogenen Strom. Hinzu kommen die Wohnungszähler als Unterzähler sowie sogenannte virtuelle Zählpunkte. Denn maßgeblich für KWK-Anlagenbetreiber sind Hack zufolge nicht die Zählwerte am Summenzähler, sondern die um den Verbrauch der Drittbelieferten reduzierten Zählwerte, also errechnete Zählwerte. 

Natürlich müssen sich Wohnungsunternehmen genauer mit der Materie beschäftigen, wollen sie in das Energiegeschäft einsteigen. "Der Wohnungswirt begibt sich auf unbekanntes Terrain, aber auf eines, das enorme Chancen bietet", macht Brosziewski den Zögerlichen Mut. Immerhin sei das Sanierungspotenzial in den Heizungskellern der Wohnungsunternehmen riesig und verglichen mit anderen Sanierungsmaßnahmen sei die Investition in ein Mikro-KWK deutlich lohnender. Diese Aussage will der Experte allerdings nicht so verstanden wissen, dass sich ein KWK nur in unsanierten Gebäuden lohnt. Auch in sanierten Gebäuden macht ein KWK Sinn, wenn es entsprechend dimensioniert ist, so der Tenor aller Referenten.

Die Dimensionierung ist einer der häufigsten Fallstricke, wußte Brosziewski zu berichten. "Praxiserfahrungen zeigen, dass der Leistungsbedarf eines Gebäudes, der nach den anerkannten Regeln der Technik ermittelt wurde, bei Wohngebäuden bis zu 30 Prozent und bei Gewerbeeinheiten sogar bis zu 50 Prozent höher ist als der tatsächliche Bedarf", sagte er. Entsprechend klein sei die KWK-Anlage zu dimensionieren, um möglichst lange Laufzeiten und damit einen hohen Stromertrag zu gewährleisten. Die thermische Leistung der KWK-Anlage sollte 15 bis 20 Prozent der benötigten Spitzenleistung nicht überschreiten, lautet die Faustformel des erfahrenen KWK-Betreibers.

Von unserer Redakteurin Silke Thole

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