Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

Newsletteranmeldung:

Längere Betriebsdauer bei kleineren KWK-Anlagen

KWK bleibt auch im Contracting förderfähig

Kleine KWK-Anlagen erhalten längere Laufzeiten. © Viessmann

Die Novelle des KWK-Gesetzes ist verabschiedet und wurde an einigen Punkten nachgebessert.

Die Novelle des KWK-Gesetzes ist verabschiedet. In letzter Minute gab es noch entscheidende Änderungen. Das Ausbauziel ist jetzt in Terawattstunden und nicht mehr anteilig an der regelbaren Nettostromerzeugung definiert. Das soll der Kritik entgegenwirken, dass man sich vom bereits verabschiedeten Ausbauziel von 25 Prozent verabschiedet habe. Der KWK-Anteil an der Nettostromerzeugung auf 110 Terawattstunden bis zum Jahr 2020 sowie auf 120 Terawattstunden bis zum Jahr 2025 steigen.

Aus Sicht der Opposition ist das aber Kosmetik. Die Fraktion Die Linke Bündnis 90/Die Grünen werfen der Regierung vor, dass die Änderung der Ausbauziele in Terawattstunden eine Absenkung des KWK-Anteils sei. Wenn von Terawattstunden wieder auf den Anteil an der Nettostromerzeugung umgerechnet werde, dann würden nicht einmal 20 Prozent statt der ursprünglichen 25 Prozent erreicht.

Wichtig ist außerdem, dass neben neuen KWK-Anlagen, die Strom in die Netze der allgemeinen Versorgung einspeisen auch solche Anlagen Fördermittel erhalten, die der ortsnahen Versorgung von Gebäuden und Fabriken dienen und dabei von Dritten betrieben werden. Insbesondere im Mietwohnungsbereich erfolgt der Einsatz von KWK häufig über Contracting.

Zu den weiteren Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf gehört die Änderung des Förderrahmens, der bis Ende des Jahres 2022 verlängert wird. Alle Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2022 den Dauerbetrieb aufgenommen haben erhalten Förderung.

Wichtig für kleine KWK-Anlagen ist, dass die Förderdauer für Kleinanlagen und Brennstoffzellen mit einer Leistung unter 50 Kilowatt auf 60.000 Stunden erhöht wurde.

Finanziert wird die Förderung durch eine KWK-Umlage auf den Strompreis, die in der Höhe derzeit auf maximal 750 Millionen Euro begrenzt ist. In diesem Jahr würden die Kosten der Umlage rund 630 Millionen Euro betragen, erläutert die Bundesregierung in dem Entwurf. Die gesamten Mehrkosten des Gesetzes, zu dem auch die Förderung von Wärmenetzen und Wärmespeichern gehört, werden von der Regierung auf bis zu 850 Millionen Euro pro Jahr beziffert.

Der Kostendeckel für das Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Gesetz soll entsprechend auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr angehoben werden. Die KWK-Umlage, die über die Stromrechnung erhoben wird, soll geändert werden. Um die Kosten für einen durchschnittlichen Privathaushalt nicht stärker als von derzeit neun auf etwa 19 Euro im Jahr steigen zu lassen, soll der reduzierte Satz für stromintensive Unternehmen von 0,025 Cent auf 0,03 Cent pro Kilowattstunde leicht angehoben werden. "Die Kosten für die nicht privilegierten Endkunden steigen bei Ausschöpfung des Deckels von derzeit rund 0,25 Cent je Kilowattstunde auf bis zu 0,53 Cent je Kilowattstunde", erklärt die Bundesregierung zum Beitrag der privaten Haushalte. pgl

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.