Nach der Flut beginnt in vielen Gebieten Süd- und Ostdeutschlands bereits das große Aufräumen. Die KfW stellt für die Sanierung beschädigter Häuser günstige Kredite bereit. Heizungshersteller spenden Geräte, bieten Preisrabatte und günstige Reparaturen.
Private Hausbesitzer können aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm einen Höchstbetrag von 50.000 Euro zu einem verbilligten Zinssatz von 1 Prozent beantragen. Die Kreditanträge müssen bei den jeweiligen Hausbanken unter dem Stichwort "Behebung Hochwasserschäden" gestellt werden.
Für Kommunen steht das KfW-Förderangebot IKK - Investitionskredit Kommunen ab sofort zur Verfügung. Damit können alle Investitionen zur Beseitigung der Hochwasserschäden an der kommunalen und sozialen Infrastruktur finanziert werden. Diese liegen per 6. Juni 2013 bei 0,96 Prozent für eine zehnjährige Laufzeit. Für Kommunale und Soziale Unternehmen ist geplant, das Programm "IKU - Investitionskredite Kommunale und Soziale Unternehmen" für Maßnahmen zur Bewältigung von Hochwasserschäden ebenfalls für die Dauer von einem Jahr mit einem Zinssatz von 1 Prozent auszustatten.
Betroffen sind in zahlreichen Häusern auch die Heizungsanlagen. Alle Hochwassergeschädigten sollten ihre Heizungsanlage vom Fachhandwerker prüfen zu lassen. "Bei nicht versicherten Endkunden reparieren wir den Schaden am Heizkessel, der durch das Hochwasser entstanden ist, auf Selbstkostenbasis", verspricht etwa Pellet-Spezialist KWB. Falls ein kompletter Heizungsstausch nötig ist, erarbeite man mit dem zuständigen KWB Partner eine besonders verträgliche Finanzierungslösung, so das Unternehmen.
Junkers unterstützt die Hochwasser-Opfer in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und stellt dafür zehn Gas-Brennwertgeräte kostenlos zur Verfügung. Buderus spendet 13 moderne Heizkessel. Fachfirmen vor Ort sollen entscheiden, wer die Geräte erhält. Außerdem gibt es bei Buderus Rabatt auf Ersatzteile.
Zusätzlich zur Spende der Heizgeräte hat Junkers einen Hilfsfonds eingerichtet. Hochwasser-Opfer erhalten für eine neue Heizung einen Wertscheck in Höhe von 250 Euro. Die selbe Summe gibt es auch bei Buderus, Wolf und de Dietrich/Remeha. Stiebel-Eltron gewährt bis 30. November 2013 Hochwasseropfern einen Sondernachlass in Höhe von zehn Prozent vom Bruttowarenwert.
Hinweise und Tipps für Heizölkunden in den Hochwassergebieten hat das IWO. Sei Öl auf der Wasseroberfläche erkennbar, sollte das Wasser von der Feuerwehr oder einem entsprechenden Fachbetrieb über einen Ölabscheider abgepumpt werden. In überflutete Räume sollten in keinem Fall Ölbindemittel eingestreut werden, da sie das Abpumpen erschweren und zu Schäden an Pumpen führen können. Stand die Heizung komplett unter Wasser, müssen der Kessel und insbesondere die elektrischen Bauteile des Brenners sowie die Kesselregelung von einem Heizungsfachbetrieb überprüft und gegebenenfalls ersetzt werden.
Heizöltank und Ölleitungen sollten auf Beschädigungen untersucht werden, um festzustellen, ob Wasser in die Leitungen und den Heizöltank eingedrungen ist. Zum Nachweis kann eine Heizölprobe vom Tankboden gezogen werden oder Wassernachweispaste verwendet werden. Auch wenn keine offensichtlichen Schäden erkennbar sind, sollte die Anlage sicherheitshalber von einem Heizungsfachmann oder einem Tankbau-/Tankschutzexperten überprüft werden.
"Nasse Keller müssen jetzt so schnell wie möglich leer gepumpt und trockengelegt werden", rät Thomas Penningh, Präsident des Verbands Privater Bauherren (VPB). Besonders gefährdet sind nach Erfahrung des Bausachverständigen Häuser mit wärmegedämmten, also bewohnten Kellern. "Während ein einfacher Verbundestrichboden nach einem Wassereinbruch wieder gut trocknet, bleibt das Wasser beim wärmegedämmten Keller in der Regel zwischen Bodenplatte und Wärme- beziehungsweise Trittschalldämmung stehen." Es sei wichtig, auch das unter dem Estrich eingedrungene Wasser zu entfernen. Dazu wird der Estrich an verschiedenen Stellen aufgebohrt und heiße Luft eingeführt. Über die Anschlussfugen ringsum wird dann die feuchte Luft aus dem Boden geblasen und anschließend der Luft die Feuchtigkeit mit Kondensattrocknern entzogen.
Zur effektiven Trocknung sollten dazu die Räume geschlossen werden, sonst ist das Luftvolumen, das entfeuchtet werden muss, unnötig groß. Stand der Keller länger unter Wasser und es ist mit Schimmel zu rechnen, dann muss die Nässe unterm Boden so getrocknet werden, dass Keime oder Schimmelpilzsporen nicht in die Raumluft gelangen können. Hierzu sind Trocknungsverfahren notwendig, für die nur Fachfirmen hinzugezogen werden sollten. Auch hier ist es wichtig, dass die betroffenen Räume gegenüber dem übrigen Haus abgeschottet werden, damit nicht betroffene Räume, etwa im Erd- und Obergeschoss, nicht kontaminiert werden", empfiehlt der Bausachverständige. Nach der Trocknung muss eine Messung den Erfolg der Trocknung bestätigen.
Schimmelsanierung sei keine Sache für den Heimwerker, ebenso wenig wie das Trocknen der nassen Räume, betont er. Erste Adresse für die Ausführung der beschlossenen Arbeiten sind deshalb ortsansässige Fachfirmen. Reisende Handwerkertrupps, wie sie erfahrungsgemäß nach Hochwasserkatastrophen immer unterwegs sind und ihre Dienste an der Haustür anbieten, sollten Geschädigte meiden. Einen Trost hat Bausachverständiger Penningh für die Betroffenen: Die meisten Hochwasser- und Nässeschäden am Haus lassen sich reparieren. 117pgl