Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung nun Pflicht für viele Städte in Baden-Württemberg

Mit Nahwärme in der ganzen Kommune klimafreundlich heizen. © KEA-BW / Triolog

Rund 100 kreisfreie Städte und große Kreisstädte in Baden-Württemberg müssen bis Ende 2023 eine kommunale Wärmeplanung aufstellen. So sieht es das kürzlich novellierte Klimaschutzgesetz des Landes vor.

Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das eine solche Regelung eingeführt hat. Die kommunale Wärmeplanung muss drei Monate nach Erstellung den zuständigen Regierungspräsidien vorlegt werden. Spätestens alle sieben Jahre wird der Plan fortgeschrieben, die Umsetzung überprüft und an aktuelle Entwicklungen angepasst. Konkret gilt die Pflicht für Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern. Betroffene Kommunen sollten frühzeitig in die Planung einsteigen, rät Tobias Nusser von EGS-plan: „Von einem energetisch sanierten Gebäudebestand und erneuerbarer Wärme profitieren das Klima, die lokale Wertschöpfung und die Lebensqualität. Kostengünstiger ist es außerdem.“

Das Land stellt gemäß dem Konnexitätsprinzip jährliche Finanzierungsmittel zur Verfügung. Bleiben der Kommune nach Erstellung der Wärmeplanung Gelder übrig, können diese für andere Zwecke verwendet werden. Für sie ist das eine Chance, sich ohne Mehrkosten für den Klimaschutz in der Region und eine zukunftsträchtige Wärmeversorgung zu engagieren. Für kleinere Kommunen gilt die neue Pflicht nicht, doch auch für sie lohnt sich die systematische Wärmeplanung. Die Landesregierung will künftig für sie ein eigenes Klimaförderprogramm auflegen.

„Die Planung enthält eine systematische Analyse des Wärmebedarfs vor Ort und Maßnahmen, wie dieser komplett mit erneuerbaren Energien gedeckt werden kann“, erklärt Tobias Nusser. Die Erstellung der Analyse dauert ca. zwölf Monate umfasst vier Schritte: Schritt eins besteht aus der Analyse des aktuellen Wärmeverbrauchs und -bedarfs in der Gemeinde, sowie der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen. Schritt zwei besteht in einer Potenzialanalyse zur Senkung des Wärmebedarfs und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Inklusive der lokal verfügbaren Abwärme. Schritt drei ist im Südwesten nun erstmals verpflichtend: Die Ausarbeitung eines klimaneutralen Versorgungsszenarios bis 2050 mit Zwischenschritt 2030. Hier rät EGS-plan zur Erstellung eines umfassenden Maßnahmenkatalogs, der Maßnahmen für das gesamte kommunale Gebiet enthält.

50 Prozent des Endenergieverbrauchs hierzulande entfallen auf die Wärmeversorgung im Gebäudesektor. Der Wärmebedarf in Wohnhäusern und Nichtwohngebäuden muss daher drastisch sinken und der Restbedarf auf klimaneutrale Weise gedeckt werden, will Deutschland bis 2050 keine Treibhausgase mehr ausstoßen. Um hier Fortschritte zu erzielen und die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen, ist die kommunale Wärmeplanung ein unabdingbares Planungsinstrument für Städte und Gemeinden.

Quelle: EGS-plan / Delia Roscher

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