Die Broschüre liefert aktuelle und profunde Informationen zum Heizungsmarkt in Deutschland und stellt die Vorteile der Kombination von Wärmepumpen und Holzfeuerung in den Mittelpunkt.
In Bezug auf die Einhaltung der Energieeinsparverordnung kann die zusätzliche Holzheizung, wenn sie nicht in das hydraulische System eingebunden ist, höchstens mit einem Deckungsanteil von zehn Prozent beim Nachweis berücksichtigt werden. Für hydraulisch eingebundene Systeme sei die Berücksichtigung noch nicht abschließend geklärt, so die Studie. In den für die EnEV relevanten Normen DIN V 4701-10 und DIN V 18599 ist diese Kombination nicht enthalten. Erlaubt sei aber auf jeden Fall eine Berücksichtigung von mindestens zehn Prozent. Für das E-Wärmegesetz genüge eine Wärmepumpe, heißt es weiter.
Für die hydraulische Einbindung gibt es zwei Möglichkeiten. Die erste ist ein Holzofen mit Wassertasche, bei dem der Abgasstrom nach Verlassen des Ofens durch einen Wärmeübertrager gekühlt und Wasser erhitzt wird. Die zweite Variante sind doppelwandige Öfen. Damit lässt sich mehr Wärme nutzen.
Eine Berechnung zu den Energiekosten unter verschiedenen Randbedingungen gibt es in der Studie ebenfalls. Gesondert betrachtet wird der Einsatzfall unter ungünstigen Randbedingungen der Wärmepumpe. Die Investitionskosten beim Kauf von zwei Anlagen spielen bei diesen Betrachtungen aber keine Rolle.
In Zukunft könnten nach Auffassung der Autoren auch Aspekte wie Versorgungssicherheit durch zwei unterschiedliche Energieträger, Ausfallsicherheit durch den Betrieb von zwei Systemen und Energiekostenvorteile an sehr kalten Tagen durch denn dann schlechten Wirkungsgrad einer Wärmepumpe Relevanz gewinnen. pgl