Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

Newsletteranmeldung:

KfW startet zum 1. März 2013 neues Förderprogramm

KfW- und Bafa-Mittel sind bei Erneuerbaren koppelbar

Für Heizen mit Holz ist eine Kombi als Zuschuss und Kredit möglich. © Ben Baumann

Die Kombination von einem Zuschuss des Bafa und einem KfW-Kredit ist beim Umstieg auf Heizungen mit Erneuerbaren ab März möglich.

Mit einem Programm für den Umstieg zu Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien schließt die KfW eine Lücke. Im Gegensatz zu den bisherigen Mitteln aus der Förderung von Einzelmaßnahmen ist ab 1. März 2013 eine Kombination mit Mitteln aus dem Marktanreizprogramm möglich. Nach der Aufstockung der Förderung aus dem Marktanreizprogramm des Bafa im August 2012 ist dies der zweite Baustein, um den Umstieg auf Erneuerbare im Wärmebereich zu forcieren.

Neu ist die Kombinationsmöglichkeit der Zuschüsse des Bafa und des staatlich vergünstigten KfW-Kredits. Das war bislang nicht erlaubt und könnte einen Impuls für Wärmepumpen, Pellet-Heizungen und Solarthermie bringen. Sie ist nur bei dem neuen KfW-Programm 167 möglich.

Anträge können sowohl Besitzer von selbst genutzten oder vermieteten Gebäuden als auch Käufer von sanierten Häusern oder Eigentumswohnungen sein. Voraussetzung für die Förderung ist, dass für das Gebäude eine Heizungsanlage vor dem 10. Januar 2009 installiert wurde.

Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung kleiner Heizungsanlagen entsprechend den Kriterien des Bafa. Förderfähig sind thermische Solarkollektoren bis 40 Quadratmeter Kollektorfläche, Biomasseanlagen zwischen 5 kW und 100 kW sowie Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 kW.

Förderfähig sind neben den Kosten für das Heizsystem auch die Ausgaben für Nebenarbeiten wie Heizungsoptimierung und hydraulischer Abgleich sowie Planung und Begleitung durch einen Energieberater. Die KfW empfiehlt, vor der Sanierung eine Energieberatung durch einen unabhängigen Experten durchführen zu lassen. Sie empfiehlt dafür die von der Dena geführte Liste, lässt jedoch auch andere Experten zu. Die Kammern und Ingenieure führen nach wie vor eine eigene Liste für ihre Mitglieder. Diese haben sich jedoch teilweise auch bei der Dena registrieren lassen.

Die Sanierung muss durch einen Fachhandwerker erfolgen. Bei einer Kombination darf die Summe der öffentlichen Förderzusagen die förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigen. Das ist bei der Beantragung des KfW-Kredits zu berücksichtigen.

Die Antragstellung erfolgt über Banken, Sparkassen und Versicherungen. Diese können die Kreditanfragen ihrer Kunden weiterleiten, sind dazu aber nicht verpflichtet. Bau- oder Sanierungswillige müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen. Nur Planungs-und Beratungsleistungen dürfen bereits vorher erbracht werden. Bei Ersterwerb gilt der Abschluss des Kaufvertrags als Vorhabensbeginn, hier muss der KfW-Antrag also vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags abgeschlossen sein.

Mit dem Programm, das unter Energieeffizient Sanieren 167 geführt wird, können bis zu 100 Prozent finanziert werden. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 50.000 Euro. Es sind bis zu 10 Jahren Laufzeit möglich, der Zinssatz wird für die gesamt Zeit festgeschrieben. Anträge sind ab 1. März 2013 möglich.

Außerdem hat der Haushaltsausschuss des Bundestags die Mittel für die Erhöhung der Tilgungszuschüsse aus den KfW-Programmen 151 für komplette Sanierungspakete und 152 für Einzelmaßnahmen freigegeben. Für die gibt es 300 Millionen Euro zusätzliche Mittel als Kompensation für die nicht zustandegekommene Steuerförderung für die Gebäudesanierung.

Für Einzelmaßnahmen gibt es nun 10 Prozent Zuschuss bis zu einer Höhe von maximal 5.000 Euro. Bislang waren es 3.750 Euro. Für umfassende Sanierungen auf das Niveau eines Effizienzhauses 55 gibt es künftig 25 Prozent der Kosten als Zuschuss bei maximal 18.750 Euro. Wird das Niveau Effizienzhaus 70 erreicht, beträgt der Zuschuss 20 Prozent bei maximal 15.000 Euro. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.