Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Transparenz in der Preisgestaltung

Kartellamt will Konkurrenz bei Wärmepumpenstrom

Das Bundeskartellamt hat die derzeitige Situation beim Strom für Wärmepumpen als wettbewerbswidrig eingestuft.

Das Bundeskartellamt hat sich mit Angeboten von Stromtarifen für Wärmepumpen befasst und die derzeitige Situation für gesetzeswidrig befunden. "Das Missbrauchsverfahren hat geholfen, Transparenz in die Preisgestaltung zu bringen. Dank dieser Entwicklung wird sich die Situation für Wärmepumpen-Nutzer in Zukunft erheblich verbessern", ist sich Holger Thamm, Verbandsexperte bei Stiebel Eltron sicher.

Die bisherige Monopolstellung örtlicher Energieversorger resultierte unter anderem aus der Tatsache, dass anderen Anbietern die so genannten "Lastprofile" mit wichtigen Konditionen zur Stromlieferung nicht mitgeteilt werden mussten. Ein Anbieter, der bundesweit Heizstrom verkaufen wollte, konnte also nicht kalkulieren – weil er Liefermenge und Zeiten nicht kannte. Das ist ab sofort anders.

Im Rahmen der nun abgeschlossenen Verfahren des Bundeskartellamtes haben alle untersuchten Unternehmen zugesagt, marktöffnende Maßnahmen umzusetzen wie die Veröffentlichung von Heizstromtarifen im Internet, Ermittlung temperaturabhängiger Lastprofile durch den Netzbetreiber, transparente Veröffentlichung der Lastprofile im Internet.

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt erklärte, das Bundeskartellamt erhoffe sich "eine Belebung des Wettbewerbs und zukünftig Wechselmöglichkeiten für die Verbraucher". bba

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