Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Hydraulischer Abgleich

ITG-Studie belegt Einsparpotenzial

Seit Oktober müssen Gas-Zentralheizungen in Wohngebäuden hydraulisch abgeglichen werden. Foto: Danfoss

Seit Anfang Oktober müssen Gas-Zentralheizungen in Wohngebäuden hydraulisch abgeglichen werden. Eine Studie des Instituts für technische Gebäudeausrüstung (ITG) Dresden kommt zu dem Ergebnis, dass ein hydraulischer Abgleich nicht nur in größeren Gebäuden sinnvoll ist.

Offiziell gilt die Regelung: Wohngebäude ab zehn Wohneinheiten müssen hydraulisch abgeglichen werden. Die ITG-Studie zu potenziellen Energieeinsparungen und wirtschaftlicher Bewertung des hydraulischen Abgleichs zeigt, dass auch für Eigentümer*innen von Ein- und Mehrfamilienhäusern der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage eine geeignete Maßnahme ist, um Energie und Kosten zu sparen.

„Die Energiepreise explodieren und Energie ist knapp. Was wir brauchen, sind einfache und schnelle Lösungen, die eine große Wirkung haben“, erklärt Stefan König, Geschäftsführer der Danfoss GmbH in Deutschland und Präsident der Region Zentraleuropa.

Über 70 Prozent der Wohngebäude seien vor 1979 erbaut worden und mit ihren oftmals veralteten Heizungssystemen stark am Energieverbrauch beteiligt, so König. „Die ITG-Studie verdeutlicht, dass sich die Energieeffizienz durch geringinvestive Maßnahmen deutlich steigern lässt.“

Nur ein sechstel der zentralen Gasheizungen hydraulisch abgeglichen

In Deutschland gibt es derzeit circa. 18,9 Mio. Wohngebäude, von denen rund 82 Prozent durch eine zentrale Heizungsanlage, einschließlich Fernwärme, versorgt werden. 85 Prozent dieser Wohngebäude verfügen über keinen hydraulischen Abgleich. Das Einsparpotential dieser Maßnahme ist daher hoch und sorgt zugleich bei gesenkten Heizkosten für mehr Heizkomfort.

Nach Berechnungen der Wissenschaftler*innen lassen sich durch den hydraulischen Abgleich acht Prozent des Gasverbrauchs einsparen. Für die Studie wurde das Einsparpotential von Maßnahmen mit geringen Investitionen untersucht, zu denen neben dem hydraulischen Abgleich die Optimierung des Gaskessels und der Einbau einer Heizungsumwälzpumpe zählen. Der Anteil des hydraulischen Abgleichs innerhalb des Maßnahmenpakets beträgt rund acht Prozent.

Bei vollständiger Umsetzung des hydraulischen Abgleichs im Gebäudebestand könnten Treibhausgasemissionen auf 6,8 bis 13,5 Mio. tCO2 Äquivalent reduziert werden. „CO2-Einsparungen und Energieeinsparungen korrespondieren dabei weitgehend“, erläutert Stefan König die Ergebnisse der von Danfoss in Auftrag gegebenen Studie.

Mieter*innen können Vermieter*innen auf Pflicht hinweisen

Bei Wohngebäuden ab sechs Wohneinheiten sowie Firmen und öffentlichen Gebäuden ab 1.000 qm beheizter Fläche ist ein hydraulischer Abgleich bei Gasheizungen seit 1. Oktober Pflicht. Der Abgleich muss in Wohngebäuden ab zehn Wohneinheiten bis zum 30. September 2023 erfolgen, in Häusern ab sechs Einheiten bis 15. September 2024. Auf diese neue verpflichtende Verordnung können Mieter*innen in Mehrfamilienhäusern mit zentraler Gasheizung, in denen bislang noch kein hydraulischer Abgleich durchgeführt wurde, ihre Vermieter*innen hinweisen.

Zusätzlich lassen sich Energiekosten durch den einfachen Austausch veralteter Thermostate einsparen. Laut der ITG-Studie sind damit bis zu weitere 11 Prozent Energieeinsparung möglich. Der Austausch kann auch in Mietwohnungen problemlos von Mieter*innen durchgeführt werden. Elektronische Thermostatventile (eTRV) sind komfortabel zu bedienen und ermöglichen eine individuelle Einstellung von Warm-/Kaltperioden. Die Rentabilität der Investition ist in der Regel sehr kurz und die Aufwandskosten zahlen sich bei den derzeitigen Energiepreisen nach nur wenigen Monaten aus.

Weiteres Einsparpotential durch Austausch veralteter Thermostate

„Der Heizkörperthermostat wurde vor mehr als 80 Jahren erfunden und immer noch gibt es in der EU mehr als 500 Millionen Heizkörper mit veralteten und ineffizienten Thermostaten. Durch den Austausch dieser Thermostate können wir in Europa 12 Milliarden Euro und 130 TWh Energie pro Jahr einsparen – das entspricht dem Zweifachen der deutschen Nettostromerzeugung aus Kernenergie im Jahr 2021,“ erläutert Stefan König.

Die Ergebnisse der ITG-Studie zeigen, dass Kombinationen, wie sie der Gesetzgeber gerade fordert, sinnvoll sind. Zusätzlich zum hydraulischen Abgleich sollten daher Heizkurve und Boilerleistung auf das Gebäude eingestellt werden. In Verbindung mit dem Einbau einer effizienten Heizungszirkulationspumpe bieten diese Maßnahmen ein enormes Einsparpotential.

Quelle: Danfoss / Delia Roscher

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