Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Verabschiedung der Gesetzesnovelle im Bundestag verschoben

Inhalte des KWK-Gesetzes sind klar

Die Inhalte der Novelle des KWK-Gesetzes stehen fest, berichtet der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung. Der Bundestag entscheidet am 24. Mai.

Zwar hat der Bundestag die eigentlich für den 11. Mai geplante Verabschiedung auf den 24. Mai 2012 verschoben. Die Inhalte der Novelle des KWK-Gesetzes stehen aber so gut wie fest, berichtet der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (BKWK). "Nach der Beschlussfassung im Wirtschafts- und Umweltausschuss über die Vorlage für die Plenarsitzung des Bundestages sind weitere Änderungen am Regierungsentwurf praktisch auszuschließen", so der Verband.

Nach der Abstimmung im Bundestag folgt am 15. Juni die Diskussion im Bundesrat. Allerdings ist das Gesetz nicht zustimmungspflichtig, so dass es nur zu einer Verzögerung kommen könnte. Daher rechnet der BKWK mit dem Inkrafttreten der KWK-Novelle Anfang bis Mitte August.

Im Wesentlichen wird die Novellierung dem Verband zufolge folgende Änderungen bringen:

  • Zuschlagserhöhungen: Der KWK-Zuschlag wird für alle Größenklassen um 0,3 Cent/kWh erhöht, emissionshandelspflichtige Anlagen erhalten ab 2013 zusätzlich weitere 0,3 Cent/kWh. Außerdem wird eine neue Förderkategorie eingeführt, in die Anlagen mit einer Leistung von 50 bis 250 kW elektrisch fallen. Für diese Anlagen gibt es 4 Cent/kWh.
  • Betreiber von Anlagen bis 50 kW können wählen, ob die Förderdauer 10 Jahre oder 30.000 Vollbenutzungsstunden (VBh) betragen soll.
  • Betreiber von Mikro-KWK bis 2 kW können sich die Förderung für 30.000 VBh sofort auszahlen lassen.
  • Die Förderung des Wärmenetzausbaus wird vereinfacht.
  • Speicher für Wärme und Kälte ab 1 m³ sowie Kältenetze werden in die Förderung einbezogen.
  • Der Modernisierungstatbestand wird auf auf Fälle mit mindestens 25 Prozent Kosten einer Neuanlage erweitert. Die Förderdauer wird in diesem Fall auf 15.000 VBh halbiert.

Quelle: BKWK / sth

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