Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Pflicht zur Nachrüstung beginnt ab dem Jahr 2014

Holzheizungen müssen ab März auf den Prüfstand

Neuere Holzöfen brauchen keine Zusatzfilter. Bild: Wodtke

Für Holzheizungen gelten ab 22. März 2010 strengere Richtlinien für Feinstaub. Eine Umrüstung ist aber erst ab 2014 stufenweise vorgeschrieben.

Am 22. März 2010 tritt die Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung in Kraft. Sie verschärft die Grenzwerte für Feinstaubausstoß auch für Einzelöfen. Betroffen sind auch Pellet- und Scheitholzheizungen. Bei der Anschaffung neuer Holzheizungen sollten die Käuferinnen und Käufer darauf achten, dass diese die künftig strengeren Grenzwerte einhalten. Alte Anlagen brauchen dann möglicherweise Filter, erste Produkte sind auf dem Markt. Die Übergangsfristen sind aber großzügig.

Vor allem im Süden der Bundesrepublik erfreuen sich Holzheizungen wachsender Beliebtheit. Alleine 20.000 kleinere und größere Pellet-Heizungen wurden 2009 verkauft, 25.000 werden es nach Aussagen von Martin Bentele, Geschäftsführer des Deutschen Pellet-Instituts, in diesem Jahr sein. Insgesamt gibt es nach Angaben des Bundesumweltministeriums in Deutschland 14 Millionen Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kaminöfen oder Kachelöfen.

Holz gilt dabei als CO2-freundlicher Heizstoff, der durch die Produktion vor Ort eine gute Ökobilanz hat. "Der Brennstoff Holz verzeichnet seit einigen Jahren eine stark steigende Nachfrage" beobachtet Dieter Bindel, der Vorsitzende des baden-württembergischen Landesverbands des Energieberaterverbands GIH. Für eine wirklich umweltfreundliche Heizung brauche es aber eine saubere Verbrennung, so Bindel. Dafür sorgt die Novelle. "In Deutschland dürfen jetzt nur noch Holzheizungen verkauft werden, deren Hersteller die Einhaltung der neuen Grenzwerte garantieren", sagt Bindel.

Doch ältere Einzelöfen haben ein Umweltproblem: Sie blasen sehr viel Feinstaub in die Luft. Eines der Hauptziele der im März in Kraft tretenden Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung ist es, dem mittelfristig einen Riegel vorzuschieben. Für bestehende Anlagen wurde festgelegt, dass sie Grenzwerte für Staub von 150 Milligramm pro Kubikmeter und von vier Gramm pro Kubikmeter bei Kohlenmonoxid einhalten. Das kann der Hersteller bescheinigen oder es kann eine Vor-Ort-Messung erfolgen. Das sind die Grenzwerte der Stufe 1.

Anlagen, die diese Grenzwerte einhalten, dürfen unbefristet weiter betrieben werden. Halten sie die Grenzwerte nicht ein, gibt es für die Besitzer zwei Möglichkeiten: Sie können die Anlagen ab 2014 tauschen oder sie mit Filtern nachrüsten. Erste Feinstaubfilter sind bereits auf dem Markt. Unter anderem haben <link heizung-warmwasser aktuelles artikel filtersystem-fuer-holzheizung-reinigt-sich-selbst-472.html zum filter von>Schräder mit dem AL -Top und Spartherm entsprechende Produkte im Programm. Noch sind die Filter aber relativ teuer, das wird sich nach Meinung von Experten mit größeren Stückzahlen ändern.

Wie schnell bestehende Anlagen nachgerüstet werden müssen, die nicht den jetzigen Anforderungen entsprechen hängt davon an, wann sie gebaut worden sind. Anlagen, die bis einschließlich 1974 in Betrieb genommen worden sind, müssen bis Ende 2014 den neuen Anforderungen entsprechen. Für jüngere Anlagen gibt es eine Staffelung bis 2024.

Auch hier gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmen. Komplett ausgenommen sind historische Öfen, die vor 1950 gebaut worden sind. Auch für Kachelöfen und Grundöfen gibt es Sonderregelungen. Neue Grundöfen müssen ab 2015 Emissionswerte der strengeren Stufe 2 einhalten. Alle bestehenden eingemauerten Kachelöfen müssen ab 2015 die Grenzwerte der Stufe 1 einhalten oder mit entsprechenden Filtern ausgerüstet werden. pgl

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