Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

Newsletteranmeldung:

Erweiterung im mittleren Leistungsbereich

Holzheizung erhält Doppel-Förderung

HDG verspricht Doppelförderung bei seiner Kombi aus Hackschnitzel- und Pellet-Heizung.

HDG hat seine Pellet-Produktreihe um eine Anlage im mittleren Leistungsbereich zwischen 35 und 60 kW für Mehrfamilien- und Mietshäuser erweitert. Der Umstieg von einen Heizöl- auf einen Pellet-Kessel sei einfach, der Einbau eines passenden Brennstofflagers sei in der Regel ohne weiteres möglich, so der Hersteller. Der Öl-Lagerraum lasse sich umfunktionieren.

Die neuen Anlagen des Unternehmens sind außerdem mit einem Touchscreen ausgestattet und damit einfacher zu bedienen, selbst mit Handschuhen. In Kombination mit einem 7-Zoll-Display ist auch die Fernsteuerung per PC, Tablet oder Handy möglich.

Das Unternehmen bietet außerdem eine Kombination aus zwei Anlagen, einem Pellet-Kessel und einer Hackschnitzel-Anlage an. Das soll für mehr Unabhängigkeit bei der Brennstoffwahl sorgen. Anders als bei anderen Herstellern ist es aber keine integrierte Anlage, beide werden gekoppelt. Damit könne man doppelte Bafa-Förderung bekommen, das wiege die Mehrkosten wieder auf, sagt Renate Beißmann, Marketing-Verantwortliche des Unternehmens. Das sollte man allerdings nachrechnen. Man braucht nicht nur zwei Kessel, sondern auch zwei Lagerstätten und zwei Fördersysteme.

Für einen Hackschnitzelkessel mit Pufferspeicher gibt es 1.400 Euro Förderung über das Marktanreizprogramm, für einen Pelletkessel zwischen 2.400 und 3.600 Euro. Bisher sei die Förderung der  Kombination Pelletkessel und separater Hackgutkessel in einem Gebäude noch nie beantragt und daher auch noch nie bezuschusst worden, so die Auskunft des Bafa, das für das Marktanreizprogramm verantwortlich ist. Allerdings würden Kaskadenanlagen aus zwei Pelletkesseln oder zwei Hackgutkesseln wie zwei separate Anlagen gefördert. Das gelte auch dann, wenn beide Kessel dasselbe Gebäude versorgen. Solche Lösungen könnten ökonomisch sinnvoll sein, weil nur ein Brennstoff verwendet werde. Fördervoraussetzung sei, dass jede Anlage für sich förderfähig ist. pgl

117

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.