Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Förderung für den hydraulischen Abgleich entfällt ab September

Heizungs-Check noch im August spart Geld

Den Heizungs-Check macht am besten ein Profi. Bild: DBU

Spätestens zu Beginn der Heizperiode empfiehlt es sich, noch einmal einen Blick auf die Heizungsanlage im Keller zu werfen. Sonst ist die Gefahr groß, dass durch falsche Einstellungen oder schlechte Wartung Energie und Geld verschwendet werden.

Zwar kann von einem winterlichen Kälteeinbruch keine Rede sein, aber dennoch lassen die für August ungewöhnlich niedrigen Temperaturen in weiten Teilen Deutschlands derzeit manch einen Hausbesitzer früher als sonst daran denken, dass die Heizung fit für den Winter gemacht werden sollte. Ein Heizungs-Check vor dem Ernstfall im Winter lohnt sich und hilft Kosten und Energie zu sparen. "Bis zu 15 Prozent der Heizenergie lassen sich durch die optimale Einstellung der Heizung einsparen", sagt Claudia Rist vom Landesprogramm Zukunft Altbau des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg.

Besonders energiesparend ist der hydraulische Abgleich, bei dem ein Fachmann den Wasserdruck und die einzelnen Komponenten der Heizung aufeinander abstimmt. Dann werden alle Heizkörper gleichmäßig warm ohne zu gluckern. Trotz des enormen Energieeinsparpotenzials verfügen in Deutschland einer Erhebung von co2online zufolge erst 15 Prozent der Gebäude über eine hydraulisch abgeglichene Heizung. Der größte Nachholbedarf bestehe in den alten Bundesländern. In Bremen und Niedersachsen verfügen zum Beispiel nur zwölf Prozent aller Gebäude über einen hydraulischen Abgleich. Dabei sind die Investitionskosten für den Abgleich mit zirka 500 Euro für ein Einfamilienhaus überschaubar. 160 Euro pro Jahr lassen sich damit an Energiekosten sparen, meinen Experten. Um für mehr Akzeptanz zu sorgen, hat co2online eine Datenbank ins Netz gestellt, in der man gezielt nach Experten suchen kann, die einen hydraulischen Abgleich beherrschen.

Dafür, den hydraulischen Abgleich möglichst bald durchzuführen spricht die Änderung der KfW-Förderprogramme zum 1. September 2010. Denn noch wird der hydraulische Abgleich im Rahmen des KfW-Programms 431 "Sonderförderungen" gefördert. Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der Kosten. Gleiches gilt für die einzeln regulierbaren Heizungsventile sowie eine elektronisch geregelte Heizungspumpe, die für den hydraulischen Abgleich nötig sind. Auch hier gilt: Der Tausch der <link heizung-warmwasser heizungs-check pumpen-als-stromschlucker.html _self viel strom verbraucht ihre>Heizungspumpen sollte bis spätestens 31. August 2010 über die Bühne sein, damit noch ein Zuschuss beantragt werden kann.

Energie sparen lässt sich auch durch die richtige Einstellung der Heizungsregelung. So sollte der Heizkessel das Heizungswasser nicht stärker erhitzen als nötig, und zwar abhängig von der Außentemperatur. Bei wärmerer Witterung reicht eine niedrigere Vorlauftemperatur aus. Das spart Energie und verringert die Wärmeverluste im Leitungsnetz. "Ebenfalls empfehlenswert ist eine Nachtabsenkung auf 16 Grad Innentemperatur", sagt Architekt Jürgen Groß vom Deutschen Energieberater-Netzwerk (DEN). Andere Experten sprechen von 17 Grad. Die Nachtabsenkung läßt sich bei modernen Regelungen zeitlich einstellen.

Gegenstand des Heizungs-Checks sollten außerdem die Heizungspumpen sein, denn hier lohnt sich ein Check Claudia Rist zufolge besonders. "Die mit Strom betriebenen Geräte arbeiten bis zu 6.000 Stunden im Jahr", erklärt sie. "Sind sie ungeregelt, wird das Wasser stets mit voller Leistung durch das Rohrnetz gepumpt, auch wenn die Heizungsventile geschlossen sind." Pumpen mit einer Regelung dagegen arbeiten die meiste Zeit in Teillast oder pausieren nachts. Das senkt den Strombedarf von rund 600 Kilowattstunden um 90 Prozent auf nur noch 60 Kilowattstunden im Jahr. Noch bis 31. August 2010 werden neue Heizungspumpen von der KfW finanziell gefördert.

Welche Maßnahmen zur Optimierung der Heiztechnik im Einzelfall sinnvoll sind, können Energieberater beurteilen. Sie bieten eine umfassende Beratung auch zu entsprechenden Fördermöglichkeiten an. 117sth

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