Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Zu starke Auskühlung kann riskant sein

Heizung sollte auch bei Abwesenheit laufen

Auch bei Abwesenheit sollte die Heizung nicht ganz aus sein. © Dena

Der VPB verweist darauf, bei Kälte und Frost auch zu heizen, wenn niemand zuhause ist.

Wenn es  richtig kalt wird und friert, lautet die wichtigste Regel: Immer ausreichend heizen, auch wenn niemand zu Hause ist. Darauf verweist der Verband Privater Bauherren. Das grenzt zwar für viele Menschen an Energieverschwendung, aber es muss sein, um das Haus vor Schäden zu bewahren.

Wohnräume sollten beispielsweise tagsüber mindestens 17 Grad haben. Wird die Temperatur darunter abgesenkt, dauert das Aufheizen später umso länger. Und in der Nacht gilt: Heizung nicht ausschalten! VPB-Bausachverständige warnen vor falsch verstandener Sparsamkeit: Wird die Anlage nachts abgestellt, braucht sie morgens umso länger, bis sie das Haus wieder aufgeheizt hat. Außerdem sinkt bei abgestellter Heizung die Temperatur im Keller und im ungedämmten Dachgeschoss stark ab. Ungeschützte Wasserleitungen können dann auffrieren.

Gleiches gilt für die Ferienzeit: Wer während der Skiferien die Heizung im Haus abstellt, der riskiert teure Frostschäden. Auch im vorübergehend leer stehenden Haus sollten die Thermostate deshalb immer noch auf 16 Grad stehen und alle Räume – bei geöffneten Türen – leicht überschlagen werden. Wer also jetzt schon weiß, wann er Skifahren geht, der sollte sich einen zuverlässigen Haussitter für diese Zeit besorgen, der auch auf die Heizung achtet, oder sein Haus per Smartphone von außen entsprechend temperieren und überwachen. Quelle: VPB / pgl

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