Für die kommenden Wochen haben zahlreiche Gasanbieter Preiserhöhungen angekündigt. Die treten dann pünktlich zu Beginn der Heizperiode in Kraft. Verbraucher müssen dies nicht hinnehmen. Änderungen müssen sechs Wochen im Voraus mitgeteilt werden. Die Kunden haben so die Chance, den Anbieter zu wechseln.
Die durchschnittliche Preiserhöhung, auf die sich Kunden einstellen müssen liegt derzeit bei zirka 6 Prozent. Für einen Durchschnittshaushalt mit vier Personen, der 20.000 Kilowattstunden für Heizung, Warmwasser und Gas zum Kochen verbraucht sind das 83 Euro pro Jahr mehr.
Verbraucher sollten die Preispolitik der Gasversorger nicht anstandslos hinnehmen, sondern kritisch hinterfragen und beim Verdacht auf unberechtigte Preiserhöhungen Widerstand leisten, so der Rat der Verbraucherzentrale NRW. Es gibt nicht nur Preiserhöhungen, die Verbraucherschützer beobachten auch wachsende Preisunterschiede zwischen den Anbietern. Sie liegen mittlerweile zwischen 4,5 und 8 Cent für private Haushalte.
Trotz dieser Preisunterschiede ist die Wechselbereitschaft bei Gasanbietern noch geringer als beim Strom. Erst sieben Prozent derjenigen, die ihren Gasvertrag überhaupt wechseln können, haben dies getan. Wechselwillige Kunden sollten allerdings aufpassen, nicht auf vermeintliche Schnäppchen hereinzufallen.
Peter Blenkers, Energieexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt dabei insbesondere vor Vorauskasse, Kautionen und intransparenten Bonusregelungen. Außerdem sollten Verbraucher beim Gasbezug Vertragsbindungen meiden, die länger als zwölf Monate sind. Die Preisstaffeln ändern sich schnell, im Folgejahr könne ein anderer Anbieter durchaus bessere Konditionen im Portfolio haben.
Dabei sollte man auch das Kleingedruckte in den Verträgen lesen und im Zweifelsfall lieber die Finger von vermeintlichen Schnäppchen lassen. So warnen die Verbraucherzentralen beispielsweise davor, sich auf Paketpreise einzulassen, die die Abnahme einer bestimmten Gasmenge festlegen. Wird weniger verbraucht, gibt es teilweise kein Geld zurück. Wird mehr verbraucht, sind die Preise für jede weitere Kilowattstunde heftig. Wenn Verbraucher die Gastarife mit einem Online-Tarifrechner vergleichen, sollten sie genau auf die Voreinstellungen achten.
Doch nicht nur durch einen Blick auf die Preise des Versorgers, sondern auch der Gang in den Heizkeller hilft, die Heizkosten im kommenden Winter zu senken. Häufig laufen Heizungsrohre noch ungedämmt durch nicht beheizte Räume. Das ist bereits nach der geltenden Energieeinsparverordnung EnEV 2009 nicht mehr erlaubt. Die Dicke des Dämmstoffs, der angebracht werden muss, muss mindestens dem Innendurchmesser der Rohre entsprechen. Die Dämmung von Heizungsrohren kann auch in Eigenleistung sachgerecht erfolgen.
Den Energiehunger der Heizung und damit die Heizkostenrechnung kann auch ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage senken. Ein hydraulischer Abgleich kostet für ein durchschnittliches Einfamilienhaus nach Angaben von co2online zwischen 800 und 1.300 Euro. Der genaue Preis ist unter anderem davon abhängig, wie viele voreinstellbare Thermostatventile nachgerüstet werden müssen und ob die Heizungspumpe auszutauschen ist. Pro Thermostatventil muss man mit zirka 30 Euro rechnen. Ein hydraulischer Abgleich ist auch bei Flächen- und Fußbodenheizungen möglich.
Da Datenaufnahme und Berechnungen bei Fußbodenheizungen aufwändiger sind, ist für den hydraulischen Abgleich mit höheren Kosten zu rechnen. Der Einsatz von Regulierventilen ist in etwa genauso teuer wie der voreinstellbarer Thermostatventile.
Die Optimierung der Wärmeverteilung kann auch über KfW-Mittel aus dem Programm "Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen" gefördert werden. Möglich ist auch ein Zuschuss der KfW aus dem Programm "Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss". Voraussetzung ist, dass der KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht wird. von Pia Grund-Ludwig