Dabei positioniert sich der Verband im Bestand gegen Heizen mit Öl. "Rund 2,7 Millionen Gebäude mit einer Ölheizung liegen in einem Gebiet, das mit einer Gasleitung oder einem Fernwärmenetz verbunden ist – hier ließen sich durch Einbau einer Gasheizung recht schnell und unkompliziert 14 Millionen Tonnen CO2 vermeiden", schreibt und wirbt außerdem für die Umstellung auf Biomethan betreiben. Künftig werde zudem auch im Wärmemarkt ein zunehmender Anteil von Wasserstoff eingesetzt werden können.
Im aktuellen Entwurf für das neue Gebäudeenergiegesetz werde der Einsatz von Biomethan zur Wärmeerzeugung in städtischen, verdichteten Gebieten faktisch verhindert, kritisiert Heitmüller.Der BDEW-Vizepräsident nahm zudem die im Kohleausstiegsgesetz geplanten Regelungen zu Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in den Blick, die den Ersatz von Kohle durch Erdgas honorieren sollen: „Der Gesetzesentwurf verschenkt hier eine große Chance: Zwar soll es einen Bonus geben, wenn mehr als 50 Prozent der in der KWK-Anlage gewonnenen Wärme mit Erneuerbaren Energien erzeugt werden. Dass ausgerechnet grüne Gase hier nicht als Erneuerbare Energien anerkannt werden, ist hingegen völlig unverständlich. Das wäre ein sehr guter Ansatz, um grünem Wasserstoff den Weg in den Markt zu bereiten. Die Politik sollte hier nachbessern und auch grüne Gase in die Regelung einbeziehen“, so Heitmüller.
Ein Interessensverbund der Gasbranche fordert zudem die Bundesregierung auf, den Primärenergiefaktor von Biomethan im Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu senken. "Im ersten Entwurf des GEG hatte Biomethan tatsächlich einen Primärenergiefaktor von 0,9 zugewiesen bekommen", sagt Florian Siebert, Strategie und Digitalisierung/Projektentwicklung bei Erdgas Südwest und Initiator der neuen Unternehmensinitiative. Doch dann sei das Bundeskabinett "zurückgerudert" und habe den Wert von 1,1 vergeben. Außerdem wird Biomethan im Brennwertkessel als Erfüllungsoption ausgeschlossen, Flüssige Biomasse sei dagegen nach Paragraf 39 (2) GEG zulässig. Diese Ungleichbehandlung sei eine vertane Chance für grünes Gas bei der Energiewende.
Fachleute gehen im Moment davon aus, dass das gebäudeenergiegesetz im Sommer 2020 in Kraft treten könnte. Es ist Teil des Klimapakets. Teile des Pakets hat der Bundesrat abgelehnt, sie sind nun im Vermittlungsausschuss. pgl