Verbraucher sollen motiviert werden, alte und ineffiziente Heizkessel durch neue und effiziente Anlagen auszutauschen. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungs-Gesetzes.
Das Etikett solle dem von der EU für neue Anlagen geforderten "weitgehend entsprechen", heißt es in dem Entwurf. Das Energieverbrauchskennzeichnungs-Gesetz wird mit der Novelle über die bisher geregelten neu in Verkehr gebrachten Produkte hinaus auf gebrauchte Heizgeräte erweitert. Verbraucherschützer warnen jedoch, dass es Unterschiede zwischen dem EU-Label und dem Altanlagen-Label gebe.
Ausstellungsberechtigt sind Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger, Gebäudeenergieberater des Handwerks und Ausstellungsberechtigte nach § 21 der Energieeinsparverordnung. Unter § 21 EnEV fallen alle, die einen Energieausweis ausstellen dürfen. Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger müssen das Etikett vergeben.
Bis zum Jahr 2023 übernimmt der Bund die Kosten für die Kennzeichnung und Information von Mietern und Vermietern, die auf deutlich über 60 Millionen Euro geschätzt werden. Die Software, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für die Vergabe des Etiketts auf der Internetseite zur Verfügung gestellt wird, greife auf eine bereits bestehende Datenbank der Hersteller zurück, so die Bundesregierung.
Derzeit seien über 70 Prozent der Heizgeräte in Deutschland ineffizient und würden die Effizienzklasse C, D oder E erreichen. Dabei liege das durchschnittliche Alter der Heizgeräte bei 17,6 Jahren. 36 Prozent aller Heizgeräte sind sogar älter als 20 Jahre, heißt es in der Begründung.
Die Bundesregierung verweist in dem Entwurf auf ihr Ziel, den Primärenergieverbrauch bis 2020 um 20 Prozent und bis 2050 um 50 Prozent zu verringern. Der Gebäudebestand soll 2050 klimaneutral sein. Die in den vergangenen Jahren erreichten Fortschritte würden jedoch für die Erreichung der nationalen Effizienzziele nicht genügen. Im Gebäudebereich werden nach Angaben der Regierung knapp 40 Prozent der gesamten Endenergie verbraucht, davon die meiste Energie für Heizung.
"Mit einer gleichbleibenden jährlichen Austauschrate von drei Prozent würde es im Hinblick auf die unsanierten Heizgeräte circa 25 Jahre dauern, bis der Heizungsbestand erneuert ist", schreibt die Regierung. Daher sollen die Verbraucher mit den Labels über den Effizienzstatus ihrer alten Heizgeräte informiert werden, wodurch die Motivation der Verbraucher zum Austausch der Geräte erhöht werden soll. Erwartet wird, dass die Austauschrate um rund 20 Prozent auf 3,7 Prozent pro Jahr steigt. "Damit kann ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz in Deutschland geleistet werden", erwartet die Regierung. Quelle: HIB / pgl