Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Im Bestand beträgt die Nachrüstungsfrist 15 Jahre

Gesetz fordert Hochwassersicherung für Ölheizungen

Ölheizungen müssen in Hochwassergebieten gesichert werden. © MHG

Das neue Hochwasserschutzgesetz bringt Änderungen für Ölheizungen mit sich, aber keine Modernisierungsverbote. So dürfen bestehende Anlagen auch weiter mit neuen Ölheizgeräten wie etwa einem Öl-Brennwertkessel und neuen Tanks modernisiert werden. Hausbesitzer in Überschwemmungsgebieten sind mit dem neuen Gesetz lediglich verpflichtet, ihre Tankanlagen hochwassersicher nachzurüsten.

Welche Fristen dabei zu beachten sind, hat das Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) zusammengefasst. "Das neue Hochwasserschutzgesetz erlaubt auch weiterhin Modernisierungen von bestehenden Ölheizungen und Tankanlagen in Überschwemmungsgebieten", betont IWO-Geschäftsführer Adrian Willig.

Damit können Hausbesitzer in den betroffenen Regionen ihre Ölheizungen weiter betreiben, ihren Tank erneuern und ihre Anlage mit Öl-Brennwerttechnik auf den aktuellen Stand bringen.

Wichtig ist allerdings, dass alle Modernisierungsmaßnahmen hochwassersicher ausgeführt werden. Das Hochwasserschutzgesetz soll bis Anfang kommenden Jahres in Kraft treten. Dann müssen Ölheizungen in Überschwemmungsgebieten innerhalb von fünf Jahren hochwassersicher nachgerüstet werden. Überschwemmungsgebiete werden von den Bundesländern festgelegt und sind Flächen, die bei Hochwasser überflutet werden könnten.

Im Überschwemmungsfall könnte die Tankanlage aufschwimmen und Heizöl austreten. Um das zu verhindern, müssen Tankanlagen besonders gesichert werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wird das Gebäude gegen Eindringen von Wasser gesichert. Dafür werden Fenster, Luftschächte und Türen so abgedichtet, dass kein Wasser in den Aufstellraum gelangen kann. Oder der Tank selbst wird so gesichert, dass das Öl nicht austreten kann. Dafür gibt es Tanks, die beim Aufschwimmen mit einer Abreißkupplung den Ölaustritt sicher verhindern. Oder der Tank wird so verankert, dass dieser auch bei vollständiger Überflutung nicht aufschwimmt. Neue Tanksysteme sind teilweise schon serienmäßig mit Hochwasserschutz versehen

Steht das Gebäude in den sogenannten Risikogebieten hinter Hochwasserschutzeinrichtungen, haben die Eigentümer 15 Jahre Zeit, ihre Ölheizung hochwassersicher nachzurüsten, wenn die Maßnahme wirtschaftlich zu vertreten ist. Im Neubau müssen Ölheizungen in diesen Gebieten sofort hochwassersicher installiert werden. Allein in Überschwemmungsgebieten schließt das Gesetz den kompletten erstmaligen Neubau einer Ölheizung mit Tankanlage aus. Sollte aber keine Alternativen zu vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen, ist die Installation einer Ölheizung auch dort möglich. Quelle: IWO / pgl

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