Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Verbraucherzentralen dürfen Pflichtberatung machen

Gebäudeenergiegesetz und CO2-Preis sind durchs Kabinett

Bedingtes Aus für Ölheizungen ab 2026. © A. Morhart

Das Bundeskabinett hat das Gebäudeenergiegesetz und den CO2-Preis verabschiedet. Das Gebäudeenergiegesetz bringt Restriktionen für neue Ölheizungen. Energieberatung ist teilweise Pflicht, dabei kommen aber nur die Verbraucherzentralen zum Zuge. Der CO2-Preis ist vielen Umweltverbänden zu niedrig. Strengere Standards soll es nicht geben.

Viel diskutiert wurde das Aus für neue Ölheizungen bis zum Jahrr 2026. Dann sollen keine neuen Ölheizungen mehr eingebaut werden dürfen. Diese Ansage erfolgt allerdings mit vielen Schlupflöchern. Wenn keine Gas-Leitung oder Fernwärme liegen und keine Erneuerbaren nutzbar sind, kann auch nach dem Stichtag weiter eine Ölheizung installiert werden. Das dürfte vor allem im ländlichen Raum der Fall sein. Außerdem sollen Hybridlösungen mit Ölheizungen weiter zulässig sein.

Umweltverbände mahnen, damit sei das Verbot ein zahnloser Tiger. Zudem müsse man den Ausstieg aus fossilen Heizungen insgesamt anpacken, also auch auch Gasheizungen einbeziehen, forderte Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter. Die FDP will gar keine Verbote. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bundestagsfraktion argumentiert mit Forschung zuum Thema synthetisches Öl und Gas.

Kritik kommt auch vom Institut für Wärme und Oelheizung (IWO), das die Interessen der Heizölbranche vertritt. "Durch die geplanten Anforderungen würden Hauseigentümer mit Ölheizung in vielen ländlichen Regionen bei der Heizungsmodernisierung künftig einige Tausend Euro mehr bezahlen müssen als Hausbesitzer mit Gasanschluss. Dies ist eine massive Benachteiligung und führt zu noch weniger Sanierungen“, sagt dessen Geschäftsführer Adrian Willig.

Für die nächsten Jahre ist aber mit einem raschen Tausch alter Heizungen zu rechnen, um vor der Frist eine dann wahrscheinlich 15 bis 25 Jahre laufende Ölheizung zu installieren. Eine Pflicht, dann erneuerbare Energien zu integrieren gibt es im Bestand nicht. Es würden aber Ölbrennwertheizungen installiert. 5 Millionen Ölheizungen gibt es derzeit in Deutschland. Bis zu 40 Prozent Zuschüsse soll es für den Tausch. geben, schlägt der Gesetzentwurf vor.

Verbraucherzentralen haben Monopol bei Pflichtberatung

Ein zweiter wichtiger Punkt ist der Beschluss, der zu bestimmten Anlässen wie der Eigentumsübertragung verpflichtende Energieberatung vorsieht. Das hatte den Energieberaterverband GIH gefreut, doch in der Umsetzung  gibt es einen entscheidenden Pferdefuß: „Dass hier jedoch ausschließlich Berater der Verbraucherzentrale zum Zug kommen sollen, stellt aus unserer Sicht eine klare Wettbewerbsverzerrung dar", kritisiert GIH-Vorsitzender Jürgen Leppig.

Für ihn ist das eine Marktabschottung gegenüber freien Energieberatern. Die ausschließliche Verpflichtung auf Berater der Verbraucherzentralen könne groteske Züge annehmen: „Man stelle sich vor, ein Hausbesitzer will massiv in die Zukunft seiner Immobilie investieren und dazu einen qualifizierten freien Berater mit ins Boot nehmen, der ihm empfohlen wurde oder mit dem er bereits erfolgreich zusammen gearbeitet hat. Da er damit aber den gesetzlichen Auflagen nicht Genüge tut, darf er diesen nicht beauftragen, sondern muss sich erst an einen Berater der Verbraucherzentrale wenden”, kritisiert Leppig.

Er lobt dabei die zum Großteil durch Steuergelder finanzierten Energieberatungen der Verbraucherzentrale: „Wir freuen uns, wenn die für sie tätigen Energieberater mit ihren niederschwelligen Initialberatungen viele energetische Sanierungen anstoßen.“ Allerdings sind dort bundesweit gerade mal rund 500 Energieberater gelistet, die alle daneben noch ihr eigenes Büro haben. Engpässe seien daher klar vorprogrammiert. Daher fordert Leppig, dass im Gesetz zusätzlich zu den Beratern der Verbraucherzentrale auch auf die über 11.000 qualitätsgeprüften Energieeffizienz-Experten verwiesen wird, die für die Förderprogramme des Bundes zugelassen sind.

Energieeinsparverordnung wird nicht verschärft

Das GEG hält weiter an den energetischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV)-2016 fest und will diese zum Niedrigstenergiegebäude erklären, um die Vorgaben nach EU-Gebäuderichtlinie zu erfüllen. Dass es diese Verschärfung nicht geben soll hatte die Koalition ebreits im Koalitionsvertrag festgelegt. Eine Überprüfung der energetischen Anforderungen für Neubau und Bestand soll erst 2023 erfolgen, damit ist die Große Koalition aus dem Schneider.

2021 soll der CO2-Preis bei 10 Euro pro Tonne liegen, er steigt dann bis 2025 auf 35 Euro. Ab 2026 sollen Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen, aber zunächst mit einer Obergrenze bei 60 Euro. 25 Euro pro Tonne würde zum Beispiel bedeuten, dass Diesel und Heizöl um etwa 11 Cent pro Liter teurer würden. Experten kritisieren den Einstiegspreis als zu gering und fordern begleitend eine Reform der Energiesteuerreform und Senkung der Strompreise. Eine soziale Ausgestaltung des CO2-Preises sei außerdem möglich und notwendig. Ob diese mit den bisherigen Plänen erfolgt untersucht ein Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung. Um bei Dämmung, Fassade und Fenstern eine Lenkungswirkung in Richtung Sanierung zu erzeugen sei der Preis zu gering, kritisiert Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des Bundesverbands Gebäudehülle. von Pia Grund-Ludwig

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