Die überarbeitete Gebäudeeffizienzrichtlinie wird eine Reihe von Neuerungen für das Bauen, Sanieren und Betreiben von Gebäuden bringen. Oberziel ist ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050.
Die finanzielle Förderung von Energieeffizienz soll von den angestrebten oder erzielten Energieeinsparungen abhängig sein. Insgesamt soll die die Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen verbessert werden.
Neue und stark sanierte Nichtwohngebäude müssen, wenn sie mehr als zehn Parkplätze haben, mindestens einen Ladepunkt für Elektroautos besitzen. Für mindestens jeden fünften Stellplatz muss die Leitungsinfrastruktur in Form von Schutzrohren für Elektrokabel vorgehalten werden. Bis 2025 müssen die Anforderungen für den Einbau einer Mindestzahl von Ladepunkten für alle Nichtwohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen festgelegt werden.
Bei Wohngebäuden muss für jeden Parkplatz die Ladeinfrastruktur verlegt werden. Einen Zwang, auch Ladepunkte zu bauen, gibt es nicht.
Heizungen, Klimaanlagen und Lüftungen ab einer Leistung von 70 Kilowatt müssen regelmäßig inspiziert werden. Es gibt allerdings Ausnahmen. Ab 2025 müssen alle Nichtwohngebäude, die eine Heizung, Klimatisierung oder kombinierte Lüftung mit einer Leistung von mehr als 290 Kilowatt haben, mit einer Gebäudeautomation ausgestattet sein.
Ein Intelligenzfaktor soll künftig zeigen, wie netzdienlich ein Gebäude ist. Dazu werden aber noch Berechnungen angestellt.
Die EPBD ist Teil des Gesetzespakets "Clean Energy for all Europeans" aus dem Jahr 2016, mit dem die EU-Kommission Energieeffizienz und erneuerbare Energien voranbringen will. Sie ist das erste Gesetz von insgesamt acht Richtlinien und Verordnungen, das in Kraft tritt.
Zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie und die Energieeffizienzrichtlinie gab es in den vergangenen Tagen wichtige Einigungen im sogenannten Trilog zwischen EU-Parlament, Ministerrat und Kommission. Bis zur endgültigen Abstimmung wird aber noch einige Zeit vergehen. von Susanne Ehlerding