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Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Endgültiger Beschluss im Rat der Europäischen Union

Gebäudeeffizienz im EU-Parlament verabschiedet

Gebäude des EU-Parlaments in Brüssel. © Ehlerding

Mit großer Mehrheit hat das Europäische Parlament die Neufassung der Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden verabschiedet. Jetzt müssen nur noch die Fachminister der Mitgliedsstaaten im Rat der Europäischen Union ihre Zustimmung geben. 

Mit der Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) gibt sich die EU ein Regelwerk, das die Art des Bauen in der Union in den kommenden Jahren bestimmen wird. Bisher liegt der mit Spannung erwartete Text nur als Ergänzungsfassung vor. Er zeigt, wo die vom Parlament beschlossene Version von der gültigen Fassung der EPBD von 2010 abweicht.

Interessant ist, dass in Artikel 1 der Hinweis auf das Klimaziele der Union bis 2030 fehlt. Die konkreten Prozentzahlen (40 Prozent weniger Emissionen, 27 Prozent bis 30 Prozent mehr Energieeffizienz und ein Anteil von Erneuerbaren von 27 Prozent am Gesamtenergieverbrauch) sind gestrichen. Stattdessen nennt die Richtlinie jetzt eine Emissionsminderung von 80 bis 95 Prozent bis 2050 im Vergleich zu 1990. Es gibt nämlich starke Kräfte in der EU, die die Klimaziele bis 2030 verschärfen möchten. In der EPBD sollten offenbar keine Tatsachen geschaffen werden.

Präzisiert wurde die Formulierung in Artikel 6, laut dem die EU-Mitgliedsstaaten genau festgelegte nationale Meilensteine und Maßnahmen für Energieeffizienz festlegen müssen, um die kurzfristigen (2030), mittelfristigen (2040) und langfristigen (2050) Ziele zu verwirklichen. Die Mitgliedsstaaten müssen außerdem regelmäßig ausführliche Strategien nach Brüssel melden, wie sie mit welchen konkreten Maßnahmen die umfassende Sanierung des Gebäudebestands auf ein annähernd klimaneutrales Niveau bis 2050 erreichen wollen. Gebäude mit der schlechtesten Energiebilanz sollen bevorzugt angefasst werden. Um die nationalen Renovierungsstrategien umzusetzen, soll es "angemessenen Initiativen zur Förderung des Aufbaus von Kompetenzen und der Ausbildung in den Bereichen Bau und Energieeffizienz" geben.

Intelligenzindikator für die Netzdienlichkeit

Verstärkt wurde das Anliegen der Kommission in Artikel 8, die Digitalisierung auch im Gebäudesektor zu fördern. In der aktuellen Fassung wird noch mehr Wert darauf gelegt, dass Gebäude netzdienlich sein sollten. Leicht überarbeitet wurden die Formulierungen zum sogenannten Intelligenzindikator in Artikel 9. "Der Intelligenzindikator sollte … verwendet werden, um die Fähigkeit eines Gebäudes zu messen, IKT- und elektronische Systeme zur Optimierung seines Betriebs, seiner Leistung und der Behaglichkeit in Innenräumen sowie zur Kommunikation mit dem Netz zu nutzen", heißt es dort.

Ganz neu ist die Erwähnung des Holzbaus in Artikel 10b. Er lautet: "Eine klare Vision für einen Gebäudebestand mit niedrigen CO2-Emissionen bis 2050 erfordert großen Ehrgeiz. Je stärker der Energieverbrauch gegen Null geht, desto entscheidender wird der Anteil der grauen Energie im Gesamtlebenszyklus eines Gebäudes. Bei der zukünftigen Vision eines Gebäudebestands mit niedrigen CO2-Emissionen sollte die graue Energie in Gebäuden berücksichtigt werden. Daher ist Bauen mit Holz klimaschonend."

Ebenfalls neu ist Artikel 10f für die Begrünung von Gebäuden: "Natürliche Lösungen wie eine gut konzipierte Straßenbepflanzung oder grüne Dächer und Außenwände, die Gebäude isolieren und beschatten, senken den Heiz- oder Kühlbedarf und damit den Energieverbrauch und verbessern auf diese Weise die Energieeffizienz eines Gebäudes."

Erfolgreich hat die Lüftungsindustrie für Artikel 11b lobbyiert, der die Bedeutung von gesunder Innenluft herausstellt. Dort wird aber auch die "vollständige und homogene Isolierung von Gebäuden" als wichtig zur Vermeidung von Kondenswasserbildung herausgestellt.

Verwässert wurde der Vorschlag der Kommission im Hinblick auf die Gebäudeautomation. "Die Installation einer solchen Ausrüstung sollte als die kostengünstigste Alternative zu Inspektionen in großen Nichtwohngebäuden und Mehrfamilienhäusern von einer Größe betrachtet werden. Aus diesem Grund wird die gegenwärtige Möglichkeit, sich stattdessen für alternative Maßnahmen zu entscheiden, gestrichen", hieß es ursprünglich. Nun sollen Ausnahmen doch erlaubt sein.

Erleichterungen für die Finanzierung

Auch das ist neu: Die Finanzierung von Sanierungen soll aktiv gefördert werden, indem Hypotheken zertifizierte energieeffiziente Gebäuderenovierungen erleichtern. Für Verbraucher sollen zugängliche und transparente Beratungsinstrumente bereitgestellt werden, um sie über Finanzierungsmöglichkeiten für energieeffiziente Renovierungen zu informieren.

Streit hatte es um die Forderung gegeben, dass alle öffentlichen Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 250 Quadratmetern ihren Energieverbrauch ausweisen sollen. Das ist nun weiterhin in der Richtlinie enthalten.

Besonders kontrovers wurde die Frage diskutiert, wie viele Ladepunkte für Elektroautos auf Parkplätzen an Nicht-Wohngebäuden geschaffen werden müssen. Nun steht in der Richtlinie: "Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass in allen neuen Nichtwohngebäuden und in allen bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen, die einer größeren Renovierung unterzogen werden ... mindestens ein Parkplatz mit einem Ladepunkt und jeder zehnte Parkplatz mit angemessener Vorverkabelung oder -verrohrung ausgerüstet wird." Der feine Unterschied zum Vorschlag der Kommission: Sie wollte, dass jeder zehnte Parkplatz einen Ladepunkt bekommen sollte. Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen werden aber auch laut der aktuellen Fassung möglich sein.

Zustimmung von Branchenverband

Henning Ellermann, Leiter Energieeffizienz in Gebäuden bei der Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz, ist trotzdem zufrieden mit der EPBD: "Sie eröffnet neue Chancen für mehr Digitalisierung und den Einsatz intelligenter Gebäudetechnik zur Verbrauchsreduzierung. Wir begrüßen, dass gemäß dem Grundsatz Efficiency First weiterhin Anforderungen an die Gesamteffizienz und einen optimalen baulichen Mindestwärmeschutz zu stellen sind."

Damit spielt Ellermann auf jüngst erhobene Forderungen an, einzig und allein die CO2-Einsparungen als Maßstab für die Klimafreundlichkeit eines Gebäudes anzusetzen. Mit der jetzt verabschiedeten Fassung der EPBD sei klar: "Eine ausschließliche CO2-Anforderung wäre nicht konform mit EU-Recht", sagte Ellermann.

Idealerweise könnte die Richtlinie im Zuge des geplanten neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) umgesetzt werden, so Ellermann weiter. Das Gesetz ist im Koalitionsvertrag vereinbart, war aber schon einmal gescheitert.

Bereits die alte Fassung der EPBD von 2010 verlangte von den Mitgliedsstaaten die Definition eines Niedrigstenergiestandards für Neubauten, der ab 2019 für öffentliche, ab 2021 für alle Neubauten gelten soll. Auch dies müsste nun endlich im GEG geregelt werden. von Susanne Ehlerding

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