Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Energetische Sanierung soll honoriert werden

GdW will Anerkennung höherer Nettokaltmieten

Der Verband der Wohnungsunternehmen GdW hat sich dafür ausgesprochen, dass höhere Nettokaltmieten nach einer energetischen Sanierung als angemessene Kosten der Unterkunft anerkannt werden.

GdW-Präsident Lutz Freitag betonte, dass die Unternehmen seines Verbandes überdurchschnittlich zur Wohnraumversorgung der Bezieher niedriger Einkommen beitrügen. Um dies auch weiter gewährleisten zu können, müssten die Wohnungsunternehmen sichere Rahmenbedingungen und praktikable Regelungen vorfinden. In einigen Regionen seien bis zu 25 Prozent der Bestandsmieter Empfänger von Arbeitslosengeld II, so der GdW. Die Quote von Neuvermietungen an diese Personengruppe beträgt teilweise über 50 Prozent.

Durch energetische Sanierung werde eine Einsparung bei den Heizkosten erzielt. Durch eine Regelung zur Anerkennung der Kosten würden sich die Rahmenbedingungen für die energetische Modernisierung verbessern, ohne dass Mehrkosten für die Kosten der Unterkunft entstehen. Ein solcher Zuschlag zur Kaltmiete sollte auf Basis der am Gebäude stattgefundenen Maßnahmen erfolgen. Informationen dauzu könnte der Energiekennwert im Energieausweis liefern. Wichtig sei, dass als Maß für einen Zuschlag der tatsächliche Energieverbrauch und nicht die Energiekosten verwendet werden, sagte Freitag weiter. pgl

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