Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Ab Januar gelten strenge Grenzwerte bei Staubemissionen

Für alte Öfen endet eine Übergangsfrist

Zum Jahreswechsel treten strengere Grenzwerte für Holzöfen in Kraft. Denn Kamin- und Kachelöfen verursachen gesundheitsschädliche Staubemissionen. Zu deren Begrenzung muss die Feuerungstechnik dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, teilt das Bundesumweltministerium mit.

Grundlage ist die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, auch Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genannt. Sie enthält eine langfristig angelegte Regelung, um den Anlagenbestand in Deutschland zu ertüchtigen und die gesundheitsschädlichen Emissionen von Staub und Kohlenmonoxid zu verringern. Die Regelung wurde bereits 2009 beschlossen. Für Anlagen, die vor 1975 errichtet wurden, lief die Übergangsfrist schon Ende 2014 ab.

Am 31. Dezember 2017 ist der Zeitpunkt zur Nachrüstung oder Außerbetriebnahme für Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- und Kachelöfen gekommen, die zwischen dem 1. Januar 1975 und dem 31. Dezember 1984 errichtet und in Betrieb genommen wurden. Wenn durch eine Bescheinigung des Herstellers der Anlage oder durch eine Messung des Schornsteinfegers nachgewiesen werden kann, dass der Ofen die Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid einhält, darf der Betreiber sie weiterhin zur Beheizung des Aufstellraumes benutzen, ohne eine Nachrüstung vornehmen zu müssen.

Es gibt aber auch Ausnahmen. Nicht unter die Regelung fallen:

  • nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 15 Kilowatt
  • offene Kamine
  • Badeöfen
  • Grundöfen, also Einzelraumfeuerungsanlagen als Wärmespeicheröfen (Kachelöfen) aus mineralischen Speichermaterialien, die an Ort und Stelle handwerklich gesetzt wurden
  • Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt
  • Kamine und Öfen, die vor 1950 errichtet wurden (historische Öfen)

Bei Fragen zur eigenen Einzelraumfeuerungsanlage kann der Schornsteinfeger oder die zuständige Behörde vor Ort weiterhelfen, empfiehlt das Bundesumweltministerium (BMUB). Außerdem finden sich alle Informationen zur eigenen Feuerstätte und den entsprechenden Fristen im Feuerstättenbescheid, der vom Bezirksschornsteinfeger nach einer Feuerstättenschau ausgestellt wird.

Neben dem technisch einwandfreien Zustand einer Feuerungsanlage für feste Brennstoffe wie Scheitholz spielt der ordnungsgemäße Umgang mit einer solchen Anlage eine entscheidende Rolle bei der Vermeidung von Luftschadstoffemissionen. "Rauch und Geruch sowie gesundheitsgefährdende Schadstoffe als Folge einer schlechten Holzverbrennung haben negative Auswirkungen auf die Umgebung und sind nicht selten Anlass für Nachbarschaftsbeschwerden", teilt das BMUB mit.

Die Beratung durch das Schornsteinfegerhandwerk sowie umfangreiche Informationsangebote bei den zuständigen Behörden und im Internet böten viele einfache Hinweise und Tipps, wie man Kaminöfen und andere Holzfeuerungen ordnungsgemäß und somit emissionsarm betreibt. So spielt neben der Verwendung des richtigen Brennstoffes auch dessen Feuchtegehalt eine wesentliche Rolle. Außerdem muss immer eine ausreichend große Luftzufuhr gewährleistet sein, um ein optimales Verbrennungsergebnis zu erzielen. Quelle: BMUB / sue

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