Für Privathaushalte und Firmen, die mit konventionellem oder biogenem Flüssiggas (BioLPG) heizen, fällt die Gasumlage nicht an. Die Mehrkosten, die ab dem 1. Oktober 2022 erhoben werden, um die stark ansteigenden Belastungen für Gas importierende Unternehmen aufzufangen, betreffen ausschließlich Erdgaskund*innen. Die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Gasumlage ist § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG). Die Umlage muss von allen „Erdgasendverbrauchern“ getragen werden.
Deutschland importierte zu einem Großteil Erdgas aus Russland, welches aufgrund der aktuellen Krisensituation durch Lieferungen aus anderen Ländern ersetzt werden muss – was mit hohen Kosten verbunden ist. Flüssiggas von PRIMAGAS stammt größtenteils aus dem Nordseeraum sowie aus deutschen Raffinerien. Der Transport erfolgt per Schiff, Eisenbahn-Kesselwagen oder Tankwagen. Gelagert wird die Energie vor Ort in einem oberirdischen oder erdgedeckten Tank. Somit ist Flüssiggas unabhängig von Pipelines und von der derzeitigen Krise nicht betroffen – und Flüssiggas-Kund*innen zahlen keine Umlage.
Quelle: PRIMAGAS / Delia Roscher