Im Mai gab es ein Übereinkommen zwischen der EU-Wettbewerbskommissarin und Wirtschaftsminister Peter Altdermaier. Entwarnung für die Betreiber von KWK-Anlagen gibt es aber nicht, die Regelung ist auf Ende 2018 begrenzt. Bis dahin muss die Bundesregierung erneut verhandeln.
Relevant ist die Regelung für alle Betreiber von Anlagen mit einer Inbetriebnahme ab dem 1. August 2014. Sie können aufgrund deutschen Rechts 40 Prozent weniger EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Strom abführen. Das stand auf der Kippe.
Ab 2019 muss, so die EU-Kommission, "die Umlage bei Eigenversorgungsanlagen nach dem gleichen System wie bei allen anderen Anlagen erhoben" werden. Genaueres soll im Volltext des Beschlusses stehen, der aber noch nicht vorliegt. pgl