Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Regelung ist bis Jahresende begrenzt

EU stimmt reduzierter EEG-Umlage für KWK zu

Die Berechnung der EEG-Umlage für KWK ist für 2018 sicher. © Bosch Thermotechnik

Die EU-Kommission hat der reduzierten EEG-Umlage für den Stromanteil aus KWK-Anlagen zugestimmt, der Eigenverbrauch ist. Das gilt für 2018 rückwirkend ab Januar, ist aber auf das Jahr 2018 beschränkt. 

Im Mai gab es ein Übereinkommen zwischen der  EU-Wettbewerbskommissarin und Wirtschaftsminister Peter Altdermaier. Entwarnung für die Betreiber von KWK-Anlagen gibt es aber nicht, die Regelung ist auf Ende 2018 begrenzt. Bis dahin muss die Bundesregierung erneut verhandeln.

Relevant ist die Regelung für alle Betreiber von Anlagen mit einer Inbetriebnahme ab dem 1. August 2014. Sie können aufgrund deutschen Rechts 40 Prozent weniger EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Strom abführen. Das stand auf der Kippe. 

Ab 2019 muss, so die EU-Kommission, "die Umlage bei Eigenversorgungsanlagen nach dem gleichen System wie bei allen anderen Anlagen erhoben" werden. Genaueres soll im Volltext des Beschlusses stehen, der aber noch nicht vorliegt. pgl

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