Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Farbskala des Energielabels bleibt

EU schafft Plusklassen beim Energielabel ab

Energielabel werden neu justiert. © BWP

Brüssel gibt den Weg frei zur Neuordnung des Energielabels für energieverbrauchsrelevante Produkte. Mit Inkrafttreten der neuen Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung im August 2017 verschwinden die "Plusklassen" zukünftig und die Buchstaben A bis G decken wieder alle zulässigen Energieeffizienzklassen ab.

Heute befinden sich die besten Geräte in den Effizienzklassen A bis A+++. Doch durch diese Plusklassen geht die Klarheit und Wirksamkeit der Kennzeichnung teilweise verloren. Die EU-Kommission hat dies erkannt und nun die rechtliche Basis geschaffen, um die Effizienzklassen neu zu ordnen.

Haushaltskühlgeräte, Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler, Fernseher sowie Lampen und Leuchten sind die ersten Produktgruppen, die umgestellt werden. Da diese Geräte sich heute zu einem hohen Anteil nur in den höchsten Effizienzklassen befinden und technische Weiterentwicklungen zeitnah zu erwarten sind, werden durch deren Umstellung entsprechende Energieeinsparpotentiale möglich. Die EU-Kommission wird nun die detaillierten technischen Anforderungen an diese Geräte, die in sogenannten delegierten Rechtsakten beschrieben werden, bis zum Januar 2019 überarbeiten. Erst danach werden die ersten Geräte mit dem neuen Energielabel auf den Markt kommen. Dies wird Anfang 2020 zu erwarten sein.

Die Farbskala des Energielabels bleibt, die Produkte werden aber den Effizienzklassen neu zugeordnet. Die bekannte Farbskala des Energielabels von Dunkelgrün bis Rot bleibt. Verbietet allerdings die eng mit der Verbrauchskennzeichnung zusammenwirkende Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) bereits Produkte in den Klassen "E", "F" oder "G", dann sollen diese Klassen künftig nur in Grau auf dem Energielabel zu sehen sein. Die Effizienzklasse A bleibt zum Zeitpunkt der Einführung der neuen Skala oder eines Energielabels für eine vorher nicht erfasste Produktgruppe frei. Im Geschäft wird anfänglich demnach kein Gerät in dieser Spitzenklasse erhältlich sein.

Auch muss die Kommission sicherstellen, dass die meisten Modelle infolge ihrer Weiterentwicklung Klasse A voraussichtlich erst frühestens 10 Jahre später erreichen werden. Sollte sich die Technik einer Produktgruppe aber schneller entwickeln, müssen bei Einführung des neuen Energielabels sogar die beiden obersten Klassen frei bleiben, also A und B. Ziel ist hier Planungssicherheit, denn die Regeln sollen nicht nach kurzer Zeit angepasst werden müssen.

Für Lieferanten, Hersteller und Importeure, Händler und die Marktüberwachungsbehörden, aber auch für die EU-Kommission ändert sich so einiges mit dieser Rahmenverordnung. Mit der neuen Energieverbrauchskennzeichnung soll die Energienachfrage in der europäischen Union weiter gedämpft werden - eine der Schlüsselmaßnahmen der europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit sowie für den Umwelt- und Klimaschutz. Quelle: BAM / pgl

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