Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Zahl geförderter Anlagen hat sich vervierfacht

Erdwärmepumpen profitieren vom Marktanreizprogramm

Geothermie legt zu. © Pixelio / Matthias Ruhbaum

Oberflächennahe Geothermie profitiert vom Marktanreizprogramm. Die Zahl der geförderten Anlagen hat sich vervierfacht.

In den ersten fünf Monaten des laufenden Jahres sind 2.480 Geothermieanlagen mit einem Investitionskostenzuschuss gefördert worden, von Januar bis Mai 2015 waren es nur 570. Das satte Plus von 330 Prozent führt der Bundesverband Geothermie (BVG) auf die  Neuausrichtung des Marktanreizprogramms (MAP) im vergangenen Jahr zurück, bei der die Förderbeträge für Kleinanlagen deutlich angehoben und die Förderung im Neubau wiedereingeführt wurden.

Die durchschnittliche Heizleistung der geförderten Anlagen liegt dem Verband zufolge bei 10,4 Kilowatt. Im vergangenen Jahr waren es 14,4 Kilowatt. Zu erklären sei dies durch die wiederaufgenommene Förderung im Neubau. Aufgrund einer höheren Energieeffizienz kommen Heizungen in diesem Segment grundsätzlich mit einer geringeren Leistung aus. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle wird die Innovationsförderung in Anspruch genommen, wovon wiederum ein Großteil auf den Neubau entfällt. Die durchschnittliche Förderhöhe liegt bei rund 4.800 Euro; die mittlere Investitionssumme bei 18.350 Euro.

Insgesamt wurden in den ersten fünf Monaten dieses Jahres Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 25.700 Kilowatt gefördert und Fördermittel im Umfang von 11,9 Millionen Euro ausbezahlt. Mit einem Investitionskostenzuschuss werden Geothermieanlagen mit Wärmepumpen bis zu einer Leistung von 100 Kilowatt gefördert.

Seit April 2015 beträgt die Mindestförderung für Erdwärmeheizungen 4.000 Euro beziehungsweise 4.500 Euro (Anlagen mit Erdsonde). Grundsätzlich werden 100 Euro pro Kilowatt bezahlt. Besonders effiziente Anlagen haben Anspruch auf die Innovationsförderung. Voraussetzung ist eine Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe von 4,5 oder höher. In bestehenden Gebäuden werden damit die Förderbeträge nochmals um die Hälfte erhöht. Quelle: BVG / sth

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