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Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Verbraucherzentrale: Unternehmen missachtet Rechte Tausender

Eon Hanse muss Geld für Gas zurückbezahlen

Eon Hanse muss nach einer verlorenen Klage Geld an Kunden zurückzahlen. © C. Hoffmann

Eon Hanse muss nach einer verlorenen Klage Geld an Gaskunden in Hamburg zurückzahlen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Sammelklage gegen Eon Hanse geführt. Es ging um eine Wärmemarktklausel, die Preiserhöhungen erleichterte. Revision gegen die Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts und des Landgerichts Hamburg hat Eon Hanse zurückgezogen, damit sind die Urteile rechtskräftig. Die Verbraucherzentrale wirft dem Unternehmen vor, weiter zu tricksen.

Bislang hat der Energieversorger mit Zinsen rund 88.000 Euro gezahlt. Das Geld hat die Verbraucherzentrale abzüglich ihrer Kosten den 54 Gaskunden, die ihre Rückzahlungsansprüche an die Verbraucherzentrale zur Erhebung der Sammelklage abgetreten hatten, ausgezahlt.

Für eine mindestens fünfstellige Zahl weiterer Anspruchsberechtigter verweigere Eon Hanse aber trotz eindeutiger Rechtslage die Erstattung der ihnen zustehenden Beträge, so die Verbraucherschützer. Sie haben einen Musterbrief erstellt, mit dem Kunden ihre Ansprüch geltend machen können. Er lässt sich für 90 Cent downloaden.

Das Unternehmen hatte Ende April 2013 die Rechtsmittel gegen die Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts und des Landgerichts Hamburg im Gaspreisstreit mit den Kunden und der Verbraucherzentrale Hamburg zurück genommen und dadurch die in den beiden Sammelklagen ergangenen Urteile rechtskräftig werden lassen. "Seitdem steht für alle Kunden mit 'Wärmemarktklausel' im jetzigen oder früheren Vertrag fest: Wer seine Rechnungen gekürzt hat, braucht nichts nachzuzahlen", so die Verbraucherzentrale.

Wer Widerspruch eingelegt hat, aber das Verlangte gezahlt habe, könne Erstattung verlangen. Wer bis jetzt nichts unternommen habe, sollte prüfen lassen, ob er eventuell noch einen Erstattungsanspruch habe. Die erste Gruppe schätzt die Verbraucherzentrale Hamburg auf 5.000, die zweite auf 50.000, die dritte auf mehrere hunderttausend Kunden.

Kunden, die jetzt ihre Rückzahlungsansprüche unter Hinweis auf die rechtskräftigen Urteile geltend machten, antworte Eon Hanse abwiegelnd. Die Verbraucherzentrale zitiert als Beleg einen Eon-Brief: "Das Gericht hat sich bei seiner Entscheidung rein auf den formalen Gesichtspunkt der Wirksamkeit der Klausel konzentriert. Etwaige Rückforderungsansprüche waren nicht Gegenstand des Urteils. Völlig unabhängig von der Wirksamkeit der Preisanpassungsregelung waren die von uns in den vergangenen Jahren vorgenommenen Preisanpassungen stets angemessen und begründet. Deshalb hat auch kein Kunde einen finanziellen Nachteil erlitten". Damit würden die Kunden gefoppt, so die Verbraucherschützer. Klagen sollten bis Ende des Jahres 2013 eingereicht werden, um die Verjährung der Ansprüche zu unterbrechen. Quelle: VZ Hamburg / 117pgl

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