Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Bundes-Immissionsschutzverordnung legt Grenzwerte fest

Einzelraumfeuerungen dürfen nicht mehr so viel stauben

Der Bundestag hat die Novelle der 1. BImSchV verabschiedet. Die Richtlinie legt u.a. maximal zulässige Emissionen wie Staub aus Einzelraumfeuerungen für feste Brennstoffe bis 100 KW fest.

Der Bundestag hat die Novelle der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung verabschiedet. Die Richtlinie legt unter anderem maximal zulässige Emissionen wie Staub aus Einzelraumfeuerungen für feste Brennstoffe bis 100 Kilowatt (bei Holz: bis 1 Megawatt) fest sowie zulässige Brennstoffe und Mindestwirkungsgrade. Hierdurch soll sich der heutige Ausstoß von 24.000 Tonnen Feinstaub jährlich bis zum Jahr 2025 halbieren.

Einzelraumfeuerungen, die die neuen Auflagen nicht erfüllen, müssen mit einer geeigneten Emissionsminderungs-Maßnahme wie einem Filter ausgerüstet oder langfristig ersetzt werden. Die Anfoderungen müssen jedoch nicht sofort erfüllt werden. Dazu ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Die neue Regelung wird voraussichtlich noch 2009 in Kraft treten. pgl

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