Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Kopplung mit Öl und Gas, KWK oder Fernwärme ist Vorschrift

Einzelförderung schließt Erneuerbare alleine aus

Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpe sind als Einzelmaßnahme nur bedingt förderfähig. © Bomatherm

Viele freuen sich über die Wiederaufnahme der Förderung von Einzelmaßnahmen im Gebäudesanierungsprogramm der KfW. Pferdefuß: Heizen allein mit Erneuerbaren ist nicht förderfähig.

Seit dem 1. März 2011 gibt es wieder zinsvergünstigte KfW-Kredite für Einzelmaßnahmen in der Sanierung, die den Energieverbrauch vermindern. Dabei wurden die Anforderungen an die Förderfähigkeit geändert. Unter anderem ist vorgeschrieben, dass Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien nur dann bezuschusst werden, wenn sie mit Öl- oder Gasbrennwertanlagen, Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung oder Nah- und Fernwärme gekoppelt werden. Außerdem muss ein Sachverständiger bestätigen, dass die Maßnahmen angemessen sind. Er kann dabei auch weitergehende Maßnahmen vorschlagen.

Zu den Investitionen, die jetzt separat förderfähig sind, gehört die Wärmedämmung an Außenwänden, Dachflächen und obersten Geschossdecken. Geändert ist für diesen Bereich seit März das Berechnungsverfahren. Bislang wurde bei Änderungen an der Gebäudehülle der Wärmedurchgangswiderstand des neuen Dämmstoffs berücksichtigt. Nun muss der U-Wert für das gesamte Bauteil inklusive der neuen Dämmung erreicht werden. Für die Außenwand ist ein Wert von 0,20 W/m2K vorgeschrieben. Bei Kerndämmung im zweischaligen Mauerwerk ist eine Förderung auch dann möglich, wenn die bestehende Außenschale nicht entfernt wird. Dann muss der Hohlraum vollständig mit einem Dämmstoff ausgefüllt werden, der eine Wärmeleitfähigkeit von weniger als 0,035 W/mK hat.

Bei Denkmälern mit Innendämmmung sind Werte von 0,33 W/m2K und 0,80 W/m2K (nur bei Innendämmung mit Fachwerkwänden) zulässig. Bei der Dämmung von Dachflächen gilt generell ein Wert von 0,14 W/m2K mit Ausnahme von Gauben und Gaubenwangen. Hier reicht ein U-Wert von 0,2 W/m2K aus. Bei obersten Geschossdecken ist ebenfalls ein Wert von 0,14 W/m2K vorgeschrieben, wenn der Dachboden nicht ausgebaut ist. Bei Kellerdecken und Bodenflächen, die gegen das Erdreich gemessen werden beträgt der zulässige Wert 0,25 W/m2K. Gefordert wird außerdem eine wärmebrückenminimierte Ausführung und Luftdichtigkeit, über die Umsetzung muss ein Sachverständiger beraten.

Werden nur die Fenster erneuert und soll für die Sanierung ein verbilligter Kredit aus Mitteln des CO2-Sanierungsprogramms in Anspruch genommen werden, gelten ebenfalls anspruchsvolle Standards. Fenster sowie Fenstertüren von Balkonen und Terrassen müssen einen U-Wert von 0,95 W/m2K haben, für Dachflächenfenster reicht ein U-Wert von 1 W/m2K. Damit werden fast die Werte von Passivhäusern gefordert, dort liegen die entsprechenden Grenzen bei 0,8 W/m2K für Fenster. Unternehmen müssen die Bauherren über Risiken durch verminderten Luftwechsel und gegebenenfalls über die Notwendigkeit von Lüftungslösungen informieren.

 

Für die Einzelmaßnahmen gibt es einen Kredit von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Als Zuschuss gibt es fünf Prozent der Investitionskosten und maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit. Förderfähige Investitionskosten sind alle durch die energetischen Maßnahmen bedingten Kosten.

Wird die Heizung erneuert, ist die gleichzeitige Inanspruchnahme eines Zuschusses des Bafa und eines Kredits für dieselbe Heizungskomponente nicht möglich. Das war auch bislang schon so, um Doppelförderung zu vermeiden. Eine wichtige Änderung kam aber Anfang 2011 dazu: Wer die Lohnkosten aus Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen will, darf keine vergünstigten Kredite oder Zuschüsse beantragen. Das gilt für alle Sanierungsmaßnahmen.

Auch die Förderung von Heizungsanlagen ist als Einzelmaßnahme möglich. Förderfähig sind Öl- oder Gasbrennwertkessel, Niedertemperaturkessel über 50 kW mit nachgeschaltetem Brennwertwärmetauscher, wärmegeführte Anlagen auf KWK-Basis und Wärmeübergabestationen für Nah- und Fernwärme. Alle anderen Wärmeerzeuger wie Biomasseanlagen, Wärmepumpen oder Solarthermie werden nur dann gefördert, wenn sie diese Anlagen ergänzen. Wärmepumpen müssen Jahresarbeitszahlen von mindestens 4,3 bei Sole/Wasser und Wasser-Wärmepumpen und 3,7 bei Luft-Wasser-Wärmepumpen haben. Eine Förderung Erneuerbarer Energien im Heizungsbereich ist aber weiter über Zuschüsse des BAFA aus dem Marktanreizprogramm möglich. pgl

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