Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Hohe Relevanz von Energieberatung

Bilanz des E-Wärme-Gesetzes ist bislang durchwachsen

Beratung ist in Baden-Württemberg wichtig. © Baywa

Die Bilanz des E-Wärme-Gesetzes ( EWärmeG) in Baden-Württemberg ist durchwachsen. Die Effekte auf den Zubau neuer Anlagen sind zwar positiv, aber nicht besonders stark. Die Modernisierungsrate ist der in Bayern vergleichbar. Eindeutig positiv sind die Auswirkungen bei Beratungen. Da liegt der Südweststaat vorn. Das Umweltministerium Baden-Württemberg gibt die jährlichen CO2-Einsparungen mit 400.000 Tonnen an. 224.000 Tonnen entfallen auf Wohngebäude, 156.000 Tonnen auf Nichtwohngebäude.

Bei Impulsen für die Installation neuer Anlagen sind die Experten im Evaluierungsbericht zurückhaltend in ihrer Einschätzung. „Insgesamt lassen sich positive, aber nicht sehr starke Effekte des E-Wärme-Gesetzes auf den Anlagenzubau erkennen“ schreiben sie. Andere Effekte wie Energiepreise oder veränderte Förderkonditionen im Marktanreizprogramm seien entscheidendere Faktoren. Bezogen auf den Endenergieverbrauch für Wärme ist die Bilanz aber positiv. Hier konnte Baden-Württemberg den Anteil der Erneuerbaren von 13,2 Prozent im Jahr 2010 auf 16 Prozent im Jahr 2016 steigern. Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil der erneuerbaren Energien im Bund nur um knapp zwei Prozent auf von 13,2 Prozent.

Das EWärmeG legt den Anteil erneuerbarer Energien für Heizung und Warmwasserbereitung fest, wenn eine Heizungsanlage neu eingebaut wird. Zudem bietet es eine Reihe möglicher Ersatzmaßnahmen an, mit denen diese Pflicht erfüllt werden kann, beispielsweise eine Photovoltaikanlage oder Dämmmaßnahmen. Das ursprüngliche Gesetz wurde 2007 verabschiedet, 2015 trat die erste Novelle in Kraft.

Kritiker des E-Wärme-Gesetzes argumentieren, es komme durch den Zwang zur Integration Erneuerbarer beim Kesseltausch zum Abwarten. Das lässt sich weder belegen noch widerlegen, die Datenlage sei „unbefriedigend und widersprüchlich“, so die Experten. Zahlen zur Absatzentwicklung des Bundesverbands der Heizungsindustrie (BDH) deuten auf einen Vorzieheffekt vor der Einführung des Gesetzes und der Novelle und eine anschließend etwas geringere Modernisierungsrate hin, die sich dann wieder erholt. So ging die Modernisierungsrate in Baden-Württemberg im Jahr 2010 deutlich zurück, erholte sich dann aber und lag 2014 und 2015 in ähnlicher Höhe wie im Bundesgebiet. 2016, nach der jüngsten Novelle, lag die Modernisierungsrate wieder leicht niedriger als zuvor. Auch aus der Befragung der Hauseigentümer lässt sich kein Abwarten ableiten. Mit 83 Prozent gab die große Mehrheit der Befragten an, dass das EWärmeG keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Heizungserneuerung gehabt habe. Zwei Prozent sagten, dass sie wegen des EWärmeG die Heizungserneuerung hinausgezögert hätten. Rund neun Prozent der Befragten antworteten, durch das Gesetz auf das Thema Heizungserneuerung aufmerksam geworden zu sein und die Heizung sogar früher erneuert zu haben.

Der Bericht analysiert auch die Entwicklung der einzelnen Technologien. Der Anteil der Solarthermie nimmt demnach sukzessive ab. Der Anteil fester Biomasse ist schwankend, eine eindeutige Tendenz ist nicht erkennbar. Die Biogas-Beimischung hat in der ersten Phase bis zur Novelle des Gesetzes auf einen Anteil von 35 Prozent zugenommen und war am Ende die dominierende Erfüllungsoption. Nach der Novelle 2015 brach der Anteil zunächst um mehr als den Faktor 3 ein. „Dies kann wohl darauf zurückgeführt werden, dass die Biogas-Beimischung nur noch in Kombination mit einer anderen Maßnahme die Nutzungspflicht erfüllt“, so die Fachleute in ihrer Evaluation. Es sei aber zu erwarten, dass sich die Entwicklung erholen und die Bedeutung des Biogases in den kommenden Jahren wieder ansteigen werde da die Kombination aus Biogas-Beimischung und Sanierungsfahrplan eine verhältnismäßig einfach zu verwirklichende und aus Perspektive der reinen Investitionskosten günstige Erfüllungskombination darstellt. Außerdem bieten die Gasversorgungsunternehmen Kombinationsprodukte aus Biogas und Sanierungsfahrplan an. Bei der Bioöl-Beimischung ist das ähnlich. Hier hat Baden-Württemberg aber eine Vorreiterrolle: In allen Postleitzahlgebieten gibt es Bioheizöl, das ist in anderen Bundesländern kaum der Fall.

Der Anteil der PV im Erfüllungsmix nimmt beim Übergang zum neuen EWärmeG mit der Novelle von 2015 stark zu. Allerdings waren viele der angerechneten Anlagen auf den Gebäuden schon vorhanden. Auch der Anteil der Erfüllungsoption "baulicher Wärmeschutz" nimmt beim novellierten EWärmeG zu.

Hohe Relevanz hat der gebäudeindividuelle Sanierungsfahrplan. Er wurde 2016 und 2017 in rund 17 Prozent der Verpflichtungsfälle gewählt. Bei Nichtwohngebäuden lag der Anteil der Sanierungfahrpläne sogar bei 30 Prozent. Er erlaubt es, in Kombination mit anderen Maßnahmen wie der Beimischung von Biogas oder Bioöl, die Nutzungspflicht ohne große technische Umstellungen im Heizungskeller zu erfüllen. Hier verweisen die Experten allerdings auf Qualitätsmängel, die sich in vielen Sanierungsfahrplänen zum Beispiel in einer nicht plausiblen Sanierungsstrategie dokumentiere. Außerdem scheine der Einfluss der Dokumente auf eine unmittelbare, kurzfristige Maßnahmenumsetzung „eher geringer“ zu sein. Auch die Qualität der Sanierungsfahrpläne für Nichtwohngebäude sei nicht zufriedenstellend. „Unzureichende Berücksichtigung fanden insbesondere die Nutzerwünsche, Zielvorgaben und Fördermöglichkeiten. Zudem war die weit überwiegende Zahl der Berichte nicht vollständig“, bemängeln die Fachleute und fordern eine Qualitätsoffensive inklusive der Weiterentwicklung der Schulung und Erstellung von Informationsmaterialien, Einführung von Stichproben und eine Veröffentlichung von Muster-Sanierungsfahrplänen für Nichtwohngebäude.

Eine weitere Erkenntnis aus dem Bericht: der Vollzug ist derzeit nicht ausreichend sichergestellt. Der wichtigste Grund dürfte die Überlastung der unteren Baurechtsbehörden sein.

Die Evaluation enthält auch eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen für weitere Novellen. So raten die Experten, die Aufnahme von Lüftungsanlagen auch für Wohngebäude in das Wärmegesetz zu prüfen. Sie schlagen auch eine vereinfachte Anerkennung von teilgedämmten Kellerdecken vor. Außerdem raten sie, Trinkwasser-Wärmepumpen als pauschale Teilerfüllung einzuführen sowie den Fensteraustausch aufzunehmen. Die Pflichterfüllung für Bioöl und Biomethan solle überprüft werden, über die Aufnahme von Bio-Flüssiggas als Erfüllungsoption nachgedacht werden. In Nichtwohngebäuden schlagen die Fachleute die Einführung des Ersatztatbestandes „Neubau-Niveau“ vor, ähnlich wie er im Erneuerbaren-Energien-Wärme-Gesetz auf Bundesebene vorhanden ist. Außerdem raten sie im Nichtwohngebäudebereich zu einer Herabsetzung der Anerkennung eines Sanierungsfahrplans auf ein Drittel.

Die Entwicklungen des Wärmegesetzes in Baden-Württmberg haben Relevanz über den Südweststaat hinaus. Andere Landesregierungen mit grüner Beteiligung beobachten die Erfahrungen. Bislang hat sich aber noch kein Bundesland dem Sonderweg des Südweststaats angeschlossen. Von Pia Grund-Ludwig

 

 

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