Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Neue Steuerstruktur soll auch die Bürokratie verringern

CO₂-Bepreisung würde die meisten besser stellen

Jörg Lange: CO2-Abgabe senkt bürokratische Hürden. © Alexander Morhart

Eine "CO₂-Abgabe" soll die EEG-Umlage, die Strom-, Heizgas- und Heizölsteuer sowie die KWKG-Umlage ersetzen, fordert der gleichnamige Verein. Laut einer Studie soll das nicht nur die Energiewende voranbringen, sondern auch bürokratische Knoten durchschlagen.

Ein Einstiegspreis von 40 Euro pro Tonne CO₂-Äquivalent im Jahr 2020 mit jährlich fünf Euro Steigerung soll nach der Studie ausreichen, um die erwähnten Umlagen und Steuern ab dem Jahr 2026 vollständig zu ersetzen. Bei der Vorstellung der Studie in Berlin stellte einer der Verfasser, der Planer Jörg Lange, klar: "Die CO₂-Abgabe bezieht sich auf alle fossilen Brennstoffe. Dazu gehört auch die Kohle. Auch die Vorketten sind mit drin, denn es geht nicht nur um CO₂, sondern um das gesamte Treibhausgasäquivalent."

2020, im Jahr der Umstellung, würde dennoch der Strom "sehr viel billiger, nämlich genau um 9 Cent pro Kilowattstunde." Dagegen würden Heizöl und Erdgas mit rund 0,5 Cent pro Kilowattstunde und Kraftstoffe mit etwa 1,5 Cent pro Kilowattstunde geringfügig teurer; der Flugzeugtreibstoff Kerosin um gut 2,6 Cent pro Kilowattstunde.

Die Studienautoren haben versucht, die Folgen dieser Kostenverschiebung abzuschätzen. Sie haben dazu die Bevölkerung in zehn Einkommensklassen eingeteilt, sogenannte "Einkommensdezile", und deren normiertes Einkommen nach Steuern ("Nettoäquivalenzeinkommen") vor und nach einer solchen Energiesteuerreform berechnet. Würde der Flugverkehr nicht in das System der CO₂-Abgabe einbezogen, wäre das Nettoäquivalenzeinkommen einer Person im Durchschnitt über alle Einkommensdezile um jeweils 26 Euro höher als beim jetzigen Steuersystem. Bei allen Dezilen sei eine Besserstellung zu erwarten, die je nach Einkommen von 10 Euro (hohes Einkommen) bis 54 Euro (niedriges Einkommen) reiche.

Würde der Flugverkehr einbezogen, hätte eine Person im Durchschnitt über alle Einkommensdezile 17 Euro pro Jahr weniger zur Verfügung. Personen bis etwa 19.300 Euro Jahreseinkommen wären besser gestellt als heute; die in der höchsten Einkommensklasse müssten mit einer Einbuße von 116 Euro jährlich rechnen. Berechnungsgrundlage waren Daten aus dem Mikrozensus von 2013 von 40.000 Haushalten sowie von 1.012 Haushalten aus einer Untersuchung des Umweltbundesamtes von 2014.

Mit schlechter Dämmung "über der roten Linie"

Die eigentliche Differenzierung ergibt sich jedoch aus der jeweiligen Ausgabenstruktur, sagte Jörg Lange: "Das hängt sehr vom Verhältnis zwischen Stromverbrauch, Wärme- und Verkehrsverhalten ab. Wenn jemand wenig Strom verbraucht, ein ganz schlecht gedämmtes Gebäude hat und auch noch viel Auto fährt, dann liegt er sozusagen über der roten Linie." Um das zu illustrieren, haben die Autoren unterschiedliche Fallbeispiele, jeweils ohne Berücksichtigung des Flugverkehrs, berechnet.

Zum Beispiel kam bei einem Paar, das 150 Quadratmeter in einer Doppelhaushälfte bewohnt, eine Einkommenseinbuße von 44,90 Euro pro Person und Jahr heraus. Eine vierköpfige Beispielfamilie, ebenfalls in einer Doppelhaushälfte, jedoch auf nur 135 Quadratmeter Wohnfläche, müsse mit 15,39 Euro weniger auskommen. Mit dem größten Einkommenszuwachs – 128,45 Euro jährlich – könne ein Paar rechnen, das nur 74 Quadratmeter in einem Mehrfamilienhaus bewohnt. Zwar spielten auch die Ausgaben für Strom und Kraftstoff eine Rolle; den stärksten Einfluss habe aber die Heizwärme, die von der Wohnfläche und von der Effizienz des Gebäudes abhängt.

Im Fall der vierköpfigen Beispielfamilie schlagen die Autoren vor, diese "mithilfe von zielgerichteten Begleitmaßnahmen zu unterstützen". Es schwebt ihnen zum Beispiel ein "Klimawohngeld für einkommensschwache Haushalte" vor. "Zusätzliche Anreize durch steuerliche Förderung für die energetische Sanierung" seien durch "perspektivische Einnahmeüberschüsse aus der CO2-Abgabe" finanzierbar. Jörg Lange ließ außerdem Sympathie für ein "Erneuerbare-Energien-Gesetz" erkennen, was es ja in einigen Bundesländern für den Bestand schon gebe, "in Baden-Württemberg beispielsweise für den Wärmebereich."

Nach 2020 entscheidet klimagerechtes Verhalten

Das alles gilt nur für das Jahr 2020. Ab da gibt es für die Verbraucher keine weitere Entlastung ähnlich der wegfallenden EEG-Umlage. Die CO₂-Abgabe soll jedoch jedes Jahr um fünf Euro pro Tonne steigen – bis sie im Jahr 2050 den Zielwert von 190 Euro pro Tonne CO₂-Äquivalent erreichen würde. Wer sich im Lauf der Zeit daran anpasst, also sich klimagerecht verhält, wird mit einem gleichbleibende Nettoeinkommen belohnt. Wer das allerdings nicht tut, für den sinkt das verfügbare Jahreseinkommen zwischen 2020 und 2050 um rund 1000 Euro.

Eine solche Energiesteuerreform soll die Energiewende in zweierlei Hinsicht unterstützen. Ulf Sieberg vom Verein CO₂-Abgabe erhofft sich zunächst eine Umstellung von Heizöl zu Erdgas. Auch würden Wärmelösungen mit Erneuerbaren und mehr Effizienz rentabel. "Es entsteht in allen Lebensbereichen ein Sparwettbewerb." Jörg Lange setzt darauf, dass bei einem günstigeren Strompreis private Haushalte in eine Photovoltaik-Anlage in Kombination mit einer Wärmepumpe investieren könnten – "für die Zeit, wo tatsächlich PV-Strom verfügbar ist, und der Gaskessel dann nur noch läuft, wenn die Sonne nicht scheint." Das sei ein großes Potenzial, das man relativ schnell umsetzen könne; "da muss man nicht mal mehr Gebäudedämmung machen."

Mit EEG und Stromsteuer entfällt auch Bürokratie

Die zweite Wirkung bestünde darin, dass mit der EEG-Umlage und der Stromsteuer auch deren bürokratische Begleiterscheinungen wegfielen. Jörg Lange beschrieb das am Beispiel des Mieterstroms. "Sie müssen inzwischen über 40 Punkte erfüllen, wenn Sie Strom vom eigenen Dach oder aus einem Blockheizkraftwerk an die Mieter vermarkten möchten." Das sei ein "unglaublicher bürokratischer Aufwand." Man könne derzeit nicht einfach – wie jeder Hausverwalter es bei der Wärme mache – die Kosten auf die Wohnung umlegen, sondern "ich muss einen Riesen-Popanz für die ‚Direktvermarktung im räumlichen Zusammenhang’ machen." Er kenne sehr viele Eigentümer, die in Mieterstrom investieren würden – "wenn die Bürokratie weg wäre."

Anett Ludwig vom Verbraucherzentrale Bundesverband berichtete von einer eben veröffentlichten Umfrage unter 2000 Verbrauchern. Auf die Frage, ob sie sich eine CO₂-Bepreisung für fossile Energie vorstellen könnten, habe eine Mehrheit von 62 Prozent gesagt: "Ja, das können wir uns vorstellen." von Alexander Morhart

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