Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Länderkammer fordert Verstetigung der Mittel bis 2015

Bundesrat: 500 Millionen für Marktanreizprogramm

Der Bundesrat will 500 Millionen jährlich für das MAP. Bild: Bundesrat

Der Bundesrat hat sich mit der Änderung des Erneuerbare Energien Gesetzes beschäftigt. 500 Millionen sollen jährlich in die Förderung Erneuerbarer im Heizungsbereich fließen, so die Länderkammer.

Der Bundesrat hat sich mit dem Entwurf zur Anpassung des Erneuerbaren Energien Gesetzes beschäftigt. Beim Marktanreizprogramm hat die Länderkammer eine Verstetigung der Fördermittel auf 500 Millionen Euro jährlich bis 2015 gefordert. Bei der Gebäudesanierung soll es im Gegensatz zum jetzigen Entwurf eine Verpflichtung zur Einbeziehung Erneuerbarer nur dann geben, wenn neben dem Kesseltausch 20 Prozent der Gebäudehülle angefasst werden. Bei den öffentlichen Gebäuden hat die Länderkammer eine weniger strikte Vorbildfunktion als im Gesetzesentwurf verlangt.

Mit der Forderung nach einer verlässlichen Ausstattung des Marktanreizprogramms reagiert die Länderkammer auf die Forderung von Umweltschützern, Handwerksverbänden und Unternehmen aus der Bau- und Immobilienwirtschaft. Eine Erhöhung des Marktanreizprogramms insbesondere für den Gebäudebestand sei aus klima- und wirtschaftspolitischen Gründen dringend erforderlich, so der Bundesrat in seiner Entschließung.

Aus dem Marktanreizprogramm wird der Umstieg auf Erneuerbare Energien wie Solarthermie, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen gefördert. 2010 hatte es für mehrere Monate einen Mittelstopp gegeben. Das Hin und Her hatte zu einer Verunsicherung potentieller Käufer und zu einem Rückgang der Umsätze mit Erneuerbaren geführt.

Es sei sicherzustellen, dass das Programm verstetigt wird, da kurzfristige Förderstopps und Reduzierungen einzelner Programme sich investitionshemmend auswirken, so die Länderkammer. Aus diesem Grunde sollen bis zum Jahr 2015 jährlich Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Als zweite Forderung spricht sich die Länderkammer dagegen aus, dass die Anforderungen an die öffentliche Hand über die für die Allgemeinheit gültigen Anforderungen hinausgehen. "Die Regelungen der EU-Richtlinie sind für öffentliche Gebäude zum 1. Januar 2012 umzusetzen, für die sonstigen Gebäudeeigentümer zum 1. Januar 2014. Durch diesen zeitlichen Vorlauf sollte die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand als erfüllt angesehen werden", haben die Ländervertreter beschlossen. Weitergehende Regelungen lehnen sie ab.

Dabei geht es auch um die Frage, was öffentliche Gebäude sind. "Eine Einbeziehung von Anmietungen oder gepachteten Gebäuden und die damit einhergehende Wahrnehmung der Vorbildfunktion auch für diese Gebäude würde künftig zu höheren Mietkosten und damit höheren Belastungen der öffentlichen Haushalte führen", warnt die Länderkammer. Die Begriffsdefinition sollte sich deshalb auf die Gebäude im Eigentum der öffentlichen Hand beschränken. Die Einbeziehung der Gebäude, die im Besitz der öffentlichen Hand sind, sei zu weitgehend, so der Vorschlag des Bundesrats.

Änderungen schlagen die Ländervertreter auch bei der Definition "grundlegender Renovierungen" vor. Eine grundlegende Renovierung sei dann gegeben, wenn außer dem Heizkesselaustausch oder Wechsel des fossilen Energieträgers mehr als 25 Prozent der Oberfläche der Gebäudehülle renoviert werden.

Daneben geht es der Länderkammer darum, eine Zusammenführung unterschiedlicher Regelungen wie der Energieeinsparungsgesetze und des Erneuerbare Energien Wärmegesetzes zu bekommen. Die anstehende Novellierung der Energieeinsparverordnung könne dafür ein Ansatzpunkt sein.

Diese Zusammenführung könnte auch dazu beitragen, dass die Anforderungen in den einzelnen Bundesländern harmonisiert werden. Zur Umsetzung des Enerbaren Energien Wärmegesetzes hat Baden-Württemberg Anfang 2010 ein eigenes Gesetz erlassen, andere Bundesländer wollen nachziehen.

Berlin verabschiedet sich vom Klimaschutzgesetz

Berlin hat aber bereits wieder einen Rückzieher gemacht. Umweltsenatorin Katrin Lompscher hat das geplante Klimaschutzgesetz abgesagt. In dieser Legislaturperiode werde das Gesetz nicht mehr beschlossen, sagte Lompscher im Umweltausschuss. Die Entscheidung sei im Senat einvernehmlich erfolgt. Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit hatte bereits im Oktober Zweifel an dem Gesetz geäußert. Lompscher macht die Bundesregierung für das Scheitern verantwortlich. "Das von Schwarz-Gelb beschlossene Energiekonzept verschlechtert die Möglichkeiten unseres Handelns auf Landesebene deutlich", sagte die Senatorin. Die Wohnungswirtschaft dürfte dieses Zurückrudern der Rot-Roten Landesregierung freuen, sie kann regionalen Regelungen sowieso wenig abgewinnen.

von unserer Redakteurin Pia Grund-Ludwig

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