Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Investitionszuschuss für innovative Klimaschutzprodukte

Bundesamt fördert Wärmerückgewinnung

Das Gebäude des Bafa in Eschborn. © Bafa/Michael Rostek

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) fördert ab sofort Investitionen in innovative und klimaschonende Technologien, die bereits marktreif entwickelt sind. Mit dem Förderprogramm "Kleinserien Klimaschutzprodukte" will das Bafa die Marktdurchdringung dieser Produkte unterstützen und den Innovationsprozess beschleunigen.

Förderfähig sind fünf Technologien, die im Rahmen eines Ideenwettbewerbs ausgewählt wurden. Zwei Fördermodule stammen aus dem Gebäudebereich. Es sind: dezentrale Einheiten zur Wärmerückgewinnung aus Abwasser in Gebäuden und Bohrgeräte für innovative Erdwärmespeichersonden. Die drei anderen Module sind Kleinstwasserkraftanlagen in technischen Installationen bis 30 Kilowatt elektrisch, Anlagen zur lokalen Sauerstoffproduktion und elektrisch unterstützte Lastenfahrräder und Lastenanhänger.

Die Förderhöchstgrenze liegt je nach Fördermodul zwischen 20 Prozent und 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen sowie Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise), Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser. Das Fördermodul zur Wärmerückgewinnung aus Abwasser richtet sich auch an Privatpersonen.

Förderfähig sind Vorhaben, mit denen erst nach Bewilligung des Antrags durch das Bafa begonnen wird. Als Vorhabenbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrags. Ausgenommen hiervon sind Vorhaben aus dem Bereich Lastenfahrräder, die schon seit dem 29. November 2017 begonnen haben dürfen. Anträge können über das Online-Formular auf der Bafa-Internetseite gestellt werden.

Die Richtlinie zur Förderung von innovativen marktreifen Klimaschutzprodukten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kleinserien-Richtlinie) trat am 1. März in Kraft und endet am 28. Februar 2021. Eine aktualisierte Richtlinie vom 2. Februar 2018, die auch das Fördermodul 5 umfasst, wird in den kommenden Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Weitere Informationen zum Förderprogramm Kleinserien Klimaschutzprodukte und zur Antragstellung sind auf der Internetseite des Bafa unter www.bafa.de/kkp veröffentlicht. Quelle: Bafa / sue

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