Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Neuer Baustein für Wärmelieferverordnung formuliert

Bündnis reformiert Kesselberechnung

Die Leistung eines Heizkessels richtiger zu berechnen, war Ziel der Überarbeitung des AGFW-Regelwerks. © Rotex

Seit ihrer Einführung wirkt die Wärmelieferverordnung wegen praxisfremder Annahmen eher bremsend als fördernd bei der Umstellung auf einen klimaneutralen Gebäudebestand, meint ein Verbändebündnis. Das habe Investitionen in Effizienz und erneuerbare Energien sowie den Austausch von alten Heizungen verzögert oder verhindert. Jetzt wurde ein neues Verfahren in das Regelwerk des Energieeffizienzverbandes für Wärme, Kälte und KWK (AGFW) übernommen.

Die nahezu klimaneutrale Energieversorgung im Gebäudebestand bis 2050 ist ein zentrales Ziel der Energie- und Klimapolitik Deutschlands. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, werden Instrumente und Lösungen benötigt, die die Sanierungsrate im Gebäudebestand deutlich beschleunigen. Die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung wie Fernwärme oder Contracting ist ein wichtiger Baustein in der Sanierung und Heizungsmodernisierung im Mietwohnbestand, meint der AGFW.

Ein Verbändebündnis aus AGFW, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), ESCO Forum im ZVEI (ESCO steht für Energy Service Company) und dem Verband für Wärmelieferung hat hier einen Impuls gegeben. Im vergangenen Jahr sei ein praxistaugliches Verfahren auf Basis einer Studie des Instituts "Energiefragen der Immobilienwirtschaft" der EBZ Business School in Bochum geschaffen worden. Das Verfahren liefere eine realistische Einschätzung des Altkessels und werde seitdem immer öfter in der Praxis von Contractoren und Fernwärmeversorgern verwendet.

Das zugrundeliegende Berechnungsverfahren wurde jetzt in das AGFW-Regelwerk mit dem Titel "FW314 - Berechnung des Jahresnutzungsgrades von Wärmeerzeugungsanlagen in der Wohnungswirtschaft" übernommen. "Damit wurde ein weiterer wichtiger Meilenstein für die offizielle Anerkennung erreicht", teilt das Bündnis mit. Nicht nur wurden Berechnungsmethodik und Vorgehensweise in einem vom Gesetzgeber anerkannten Verfahren einer Prüfung unterzogen, sondern auch die Öffentlichkeit mit einbezogen und um Kommentierung gebeten. Diese Gelegenheit habe etwa der Deutsche Mieterbund genutzt und wichtige Anmerkungen zum Regelwerksbaustein hinzugefügt.

Der Regelwerksbaustein wird Anfang 2018 offiziell im Bundesanzeiger veröffentlicht, kann aber bereits heute von der AGFW-Internetseite kostenfrei heruntergeladen werden. Quelle: AGFW, BDEW, VfW und GdW / sue

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