Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Handwerksarbeiten für Modernisierung der Heizungsanlage steuerlich absetzbar

Bis zu 40.000 Euro werden erstattet

Für die Moderniesierung der Heizungsanlage werden bis zu 40.000 Euro Steuern erstattet über einen Zeitraum von drei Jahren. © pixabay

Die Bundesregierung schafft Anreize für die energetische Sanierung, um die CO2-Emissionen der Wärmeerzeugung zu reduzieren. Das tat sie zuletzt mit einer seit Januar 2020 geltenden Steuerermäßigung für Investitionen in die Heizungsanlage. Die Modernisierung der Heizungsanlage ist aber nur dann steuerlich absetzbar, wenn diese von Fachbetrieben vorgenommen wurde.

Steuerlich abgesetzt werden können Aufwendungen für Einzelmaßnahmen, aber auch die Fachplanung und energetische Baubegleitung durch einen Fachbetrieb. Die Steuererstattung beträgt bis zu 40.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren. Die Fördermöglichkeit für die energetische Gebäudesanierung ist für die Dauer von zehn Jahren angelegt, bis Ende 2029.

Zur energetischen Sanierung einer selbst genutzten Immobilie kann eine KfW- oder BAFA-Förderung genutzt werden oder die steuerliche Förderung. Eine Kombination von steuerlicher Förderung mit den öffentlichen Förderungen ist nicht möglich. Die Steuerermäßigung ist laut der VdZ – Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik eine gute Lösung für diejenigen Hausbesitzer, die ihre KfW- oder BAFA-Förderung nicht oder nicht fristgerecht beantragt haben.

Energetische Baubegleitung und Fachplanung absetzbar

Um die Kosten der Sanierungsmaßnahmen von der Steuer absetzen zu können, muss ein Fachbetrieb die Arbeiten ausführen und das Haus muss mindestens zehn Jahre alt sein. Wer 2020 beim Heizen auf eine Wärmepumpe oder einen Pelletofen umsteigt oder die bestehende Gasbrennwertheizung um eine Solaranlage erweitert, kann sich im darauffolgenden Jahr 20 Prozent der Kosten über die Steuererklärung für das Jahr 2020 zurückholen. Für die energetische Baubegleitung und Fachplanung sind sogar 50 Prozent steuerlich absetzbar. Die maximale Steuererstattung pro Objekt beträgt 40.000 Euro.

Die Modernisierung wird über einen Zeitraum von drei Jahren stufenweise geltend gemacht: Je sieben Prozent (maximal 14.000 Euro) im ersten Kalenderjahr, in dem die Maßnahmen abgeschlossen wurden sowie im zweiten Kalenderjahr (maximal 12.000 Euro). Sechs Prozent gibt es im dritten Kalenderjahr.

Abzugsfähig sind seit Inkrafttreten des Gesetzes auch die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage sowie der Einbau digitaler Systeme, wie sie beispielsweise in Smart Homes zum Einsatz kommen. Wärmedämmung an Wänden, Decken und Dächern, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren sowie Beratungsleistungen werden ebenfalls steuerlich begünstigt. Quelle: VdZ / al

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