Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Ohne Überprüfung erlischt der Versicherungsschutz

Betreiber von Ölheizungen sollten Tank prüfen lassen

Die bundeseinheitliche Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen könnte weitreichende Konsequenzen für Ölheizungsbetreiber haben.

Weitreichende Konsequenzen für die Besitzer von Ölheizungen könnte eine Verordnung haben, die voraussichtlich Mitte 2015 in Kraft treten wird. Der Bundesrat hat die "AwSV-Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" bereits im März dieses Jahres verabschiedet. Unter dem etwas umständlich klingenden Namen der neuen Verordnung werden die bestehenden 16 Anlagenverordnungen der einzelnen Bundesländer zu einer einheitlichen Regelung zusammengefasst.

Private Ölheizer sind durch die bundeseinheitliche Regelung de facto verpflichtet, ihre Tankanlage auf technische Mängel überprüfen zu lassen. Wird diese Überprüfung nicht vorgenommen, ist im Schadensfall der Hausbesitzer persönlich selbst haftbar. Und zwar nicht nur für die Schäden an seinem Gebäude, sondern auch für alle verursachten Umweltschäden. Die Öltankversicherung – falls überhaupt abgeschlossen – kommt bei Vernachlässigung der Überprüfungspflichten des Betreibers für die Schäden zumeist nicht mehr auf.

Die neue Verordnung hat ihre Tücken: Die offizielle Überprüfungspflicht für Heizöltankanlagen ab 1.000 Liter Fassungsvermögen, welche im Keller installiert sind, wurde zwar nicht wörtlich in die aktuelle Regelung geschrieben, doch de facto fordert die neue Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen genau das. Nach Aussage des Bundesverbandes Lagerbehälter e.V. (bl) betrifft die neue Regelung mindestens vier Millionen Heizöl-Tankanlagen im gesamten Bundesgebiet, die mehr als 20 Jahre Laufzeit auf dem Buckel haben. "Zuzüglich einer halben Million Tanks, welche sogar schon die 30 Jahre überschritten haben", ergänzt Dr. Wolfram Krause vom Bundesverband.

Die neugeschaffene Verordnung besagt, dass sowohl die Installation wie auch die Instandhaltung und regelmäßige Wartung privater Öltankanlagen durch Fachbetriebe durchgeführt werden muss, welche über eine so genannte WHG-Zertifizierung verfügen (= Offizielle Befähigung, Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen durchzuführen). Viele Heizungsfachbetriebe besitzen eine solche spezielle Zertifizierung dem Bundesverband Lagerbehälter zufolge nicht. Millionen Altanlagen in ganz Deutschland seien daher weder von zertifiziertem Fachpersonal installiert noch seither gewartet worden. Wenn sich der Wohnort nicht in einem Wasserschutzgebiet befindet, war das bislang auch nicht notwendig. Mit der neuen Regelung ändert sich das nun schlagartig.

Der Bundesverband Lägerbehälter empfiehlt daher privaten Hausbesitzern, eine einmalige Überprüfung ihrer bestehenden Heizöltankanlage durch einen Sachverständigen durchführen zu lassen. Mit etwa 100 bis 150 Euro für eine Untersuchung hielten sich die Kosten dafür in Grenzen. Dafür bekomme der Hausbesitzer Sicherheit über den Qualitätszustand seines Öltanks und vermeide zugleich unangenehme, versicherungsrechtliche Konsequenzen. Ein großer Vorteil dieser Tankprüfung sei zudem die unabhängige Fachkompetenz der Sachverständigen, die den Betreiber bei der Überprüfung absolut neutral beraten. Eine Liste mit ausgewiesenen Sachverständigen (TÜV, Dekra etc.) zur Tank-Prüfung – regional geordnet nach Postleitzahlgebiet – findet der Verbraucher unter www.sicherer-öltank.de. Quelle: bl / sth

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