Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Heizkessel

Bessere Förderbedingungen für alte Heizkessel

Fördermittel können jetzt erstmals auch für austauschpflichtige Heizungen beantragt werden. © Zukunft Altbau

Die seit 1. Januar 2021 geltende „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bezuschusst den Tausch der alten Heizung gegen ein klimafreundliches Modell nun mit 20 bis 50 Prozent. Darauf weist das Informationsprogram Zukunft Altbau hin.

Rund zwei bis drei Millionen Heizungen in Deutschland dürften laut Schätzung von Experten älter als 30 Jahre alt sein. Sie sind in der Regel ineffizient und belasten neben dem Klima auch den Geldbeutel. Daher gilt ein Betriebsverbot für Ü-30-Heizungen. In diesem Jahr müssen also alle vor 1991 eingebauten Heizungen ausgetauscht werden. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie für Heizungen mit einer Nennleistung von weniger als vier oder mehr als 400 Kilowatt. Auch wer seine Wohnung in einem Gebäude mit weniger als drei Wohneinheiten seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, darf die Heizung weiter betreiben.

„Der Umstieg auf nachhaltiges Heizen wird so stark gefördert wie nie“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau und rät gleichzeitig davon ab, mit dem Kesseltausch bis zum Betriebsverbot zu warten: „Bereits ab einem Alter von 20 Jahren kann sich der Wechsel zu einem modernen Wärmeerzeuger lohnen. Der Heizungswechsel sollte gut geplant und passend zum Gebäude sein. Unterstützung dabei bieten Gebäudeenergieberater.“

Wie hoch der BAFA-Zuschuss ausfällt, hängt von der Art der neuen Heizung ab. Eine Gasheizung, die für die Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet ist, wird mit 20 Prozent gefördert. Bei Gas-Hybridheizungen und Solarthermie-Anlagen sind es 30 Prozent der Investitionssumme. Wer auf eine Wärmepumpe, eine Biomassenanlage oder eine Erneuerbare-Energien-Hybridheizung setzt, kann mit einer Förderhöhe von 35 Prozent rechnen. Zusätzlich zu den Fördersätzen für die Heizung gewährt das BAFA eine Austauschprämie in Höhe von zehn Prozentpunkten, wenn Hauseigentümer ihre Ölheizung ersetzen. Außerdem gibt es noch eine Energieberatungsprämie von fünf Prozentpunkten, der sogenannte iSFP-Bonus. Maximal sind also 50 Prozent Förderung möglich.

Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern gibt es auf www.zukunftaltbau.de oder unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Anlagen_zur_Waermeerzeugung/anlagen_zur_waermeerzeugung_node.html.

Quelle: Zukunft Altbau / Delia Roscher

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