Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Verpflichtungen wurde Anfang 2018 verschärft

Besitzer von Öltanks müssen diese gegen Hochwasser sichern

Öltanks in Hochwasserregionen brauchen besonderen Schutz. © IWO

In den vergangenen Jahren ist die Hochwassergefahr gestiegen, bei Hochwassern hat austretendes Heizöl große Schäden verursacht – und zwar nicht nur an den Gebäuden. Anfang 2018 trat deshalb das Hochwasserschutzgesetz II in Kraft. Es nimmt Betreiber einer Ölheizung stärker in die Pflicht.

Betreiber einer Heizöltankanlage in einer von Hochwasser gefährdeten Region sind nach dem Gesetz verpflichtet, diese zu überprüfen und gegebenenfalls nachrüsten zu lassen. In welchem Zeitrahmen die Überprüfung stattfinden muss, hängt davon ab, ob die Anlage in einem sogenannten Überschwemmungsgebiet oder einem Risikogebiet liegt. Beide Gebiete werden von den Kreisverwaltungsbehörden ausgewiesen.

Zu den Überschwemmungsgebieten zählen beispielsweise Flächen zwischen einem Gewässer und einer Hochwasserschutzanlage, etwa einem Deich. Mit Risikogebieten sind Flächen gemeint, die bei Hochwasser überflutet werden könnten. Heizöltankanlagen, die in einem der beiden Gebiete angesiedelt sind, müssen künftig hochwassersicher sein. Die Frist für die Prüfpflicht der Betreiber in Überschwemmungsgebieten endet am 5. Januar 2023, in Risikogebieten am 5. Januar 2033.

Die neue Regelung gilt für alle unterirdischen Heizöltankanlagen und alle oberirdischen Tanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 Litern.

Beim richtigen Lagern von Heizöl in Überschwemmungs- und Risikogebieten ist der Hochwasserstand (HQ100-Marke) des Gebäudes entscheidend. Die sicherste Variante besteht darin, die Heizöltankanlage in einem Raum aufzustellen, der sich oberhalb der HQ100-Marke befindet. Ansonsten bieten sich für den Hochwasserschutz zwei Möglichkeiten an: zusätzliches Abdichten des Aufstellraums oder die Verankerung der Tanks.

Beim Abdichten werden alle Raumöffnungen für den anstehenden Wasserdruck und Rückstau mit speziellen Vorrichtungen versehen. Verbindungsleitungen, Armaturen und Messgeräte müssen so konstruiert sein, dass im Überschwemmungsfall kein Wasser in den Tank gelangen kann. Außerdem muss der Behälter einem bestimmten Wasserdruck standhalten und die Entlüftungsleitungen müssen sich oberhalb der HQ100- Marke befinden.

Beim Verankern geht es darum zu verhindern, dass sich der Tank beim Eindringen des Wassers aus seiner Halterung löst und aufschwimmt. Durch spezielle Vorrichtungen wird der Tank am Boden, der Decke oder an den Wänden befestigt. Installationsarbeiten zum Nachrüsten dürfen nur von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Quelle: IWO / pgl

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