Seit April 2012 gibt es für Mikro-KWK-Anlagen, die in Bestandsgebäude eingebaut werden, im Rahmen des Mini-KWK-Impulsprogramms wieder Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Nun hat das Amt erste Zahlen zur Akzeptanz des Programms veröffentlicht: Bis Ende Juni 2013 wurden mehr als 4.270 Anlagen mit insgesamt 9 Millionen Euro gefördert.
Den bewilligten Fördergeldern stehen laut BAFA 40,62 Millionen Euro an direkten Gesamtinvestitionen im BHKW-Bereich und über 72,94 Millionen Euro an gesamtvolkswirtschaftlich dadurch ausgelösten Investitionen gegenüber. Das bedeutet, dass pro Euro an staatlicher Förderung über 4,5 Euro im BHKW-Bereich und sogar über 8,1 Euro gesamtvolkswirtschaftlich ausgelöst wurden.
Die elektrische Gesamtleistung der installierten Anlagen beträgt 18.94 Megawatt. 12,5 Prozent der geförderten Mikro-BHKWs weisen eine elektrische Leistung unter 3 kW auf, 47,5 Prozent liegen im Leistungsbereich 3,1-10 kW und 40,1 Prozent im Segment 10,1-20 kW.
Was die geographische Verteilung anbelangt, so liegt Nordrhein-Westfalen mit 1.006 geförderten Anlagen an der Spitze, gefolgt von Bayern mit 665 und Baden-Württemberg mit 553 Anlagen. NRW bietet über die BAFA-Förderung hinaus für Mikro-KWKs zusätzliche Zuschüsse, gleiches gilt für Baden-Württemberg.
Die Höhe der BAFA-Zuschüsse ist abhängig von der elektrischen Leistung der installierten Mikro-KWK-Anlage und beginnt bei 1.500 Euro für ein Mikro-BHKW mit 1 kW. Maximal kann die Fördersumme 3.500 Euro für ein Mini-BHKW mit 20 kW betragen. Um in den Genuss der Förderung zu gelangen, muss unter anderem der eingesetzte Modultyp auf der "Liste der förderfähigen KWK-Anlagen bis einschließlich 20 kW" des BAFA aufgeführt sein. Dort sind alle Anlagentypen eingetragen, die die geforderten Zielvorgaben beispielsweise an Primärenergieeinsparung oder Gesamtnutzungsgrad erfüllen. Die Liste wird regelmäßig vom BAFA aktualisiert. Quelle: BAFA / sth