Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat Stellung bezogen zur Debatte um die energetische Bewertung von Gebäuden. Die entscheidende Forderung des Verbands ist eine durchgehende Orientierung am Primärenergiebedarf in allen Vorgaben und Fördermaßnahmen.
Bislang, so die AG Gebäude des Verbands, gebe es in Förderprogrammen und Vorgaben unterschiedliche Zielgrößen wie den nicht erneuerbaren Primärenergiebedarf, die CO2-Minderung, die Einbeziehung Erneuerbarer Energien oder die Endenergieeffizienz. Das sei nicht zielführend, "nur eine einheitliche Zielgröße erlaubt es, die verschiedenen Instrumente widerspruchsfrei und für die Adressaten berechenbar auszugestalten", so ein Papier. Für den Primärenergiebedarf spreche eine gesicherte Datenlage, er führe bei fossilen Energieträgern zu einer CO2-Reduktion, sei bei der Nutzung erneuerbarer Energieträger automatisch gegeben und führe zu einer Verringerung der Energiekosten.
Als zweites großes Hindernis sieht der Verband die Beseitigung rechtlicher Hemmnisse. Dazu zählt aus seiner Sicht bei öffentlichen Bauten die Zersplitterung der Zuständigkeiten für Energieverbrauch, Betrieb, Instandhaltung und Bedarfsplanung. Als weiteren Punkt fordert der BDI eine Professionalisierung der Energieberatung durch Präqualifizierungsmaßnahmen und höhere Qualitätsstandards. Dazu gibt es bereits einige Initiativen, darunter auch das Programm Sanieren-Profitieren der Deutschen Bundesstiftung Umwelt oder Maßnahmen der Klima- und Energieagenturen.
Der BDI fordert zudem, in Modellvorhaben die Zersplitterung der Gewerke auf dem Bau zu überwinden und durch systemorientierte Qualitätsmaßstäbe zu ersetzen. Einige Städte wie Stuttgart, Frankfurt oder München haben bereits solche Definitionen von Standards, die bei kommunalen Maßnahmen gilt, aber auch auf private Bauten angewendet werden kann.
Mit der Forderung nach verlässlichen Regelungen schließt sich der BDI im wesentlichen den Forderungen der Immobilienwirtschaft an. Auch die wohnungswirtschaftlichen Verbände treten für eine Validierung der EnEV 2009 ein, bevor weitere Maßnahmen getroffen werden. 117pgl