Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Koppelung mit KfW-Kredit ist nicht mehr notwendig

Bayern verlängert Frist für 10.000-Häuser-Programm

Für Solarthermie gibt es in Bayern Zusatzförderung. © Stadt München

Die Bayerische Staatsregierung hat die Antragsfrist für das 10.000-Häuser-Programm bis zum 31. Dezember 2018 verlängert. Die Zahl der insgesamt gewährten Förderungen bleibt auf 3700 begrenzt. Außerdem entfällt die Verpflichtung zur Inanspruchnahme einer KfW-Förderung, Bauherren brauchen nur die Bestätigung der KfW-Förderfähigkeit vom Energieeffizienz-Experten. Eine Kombination des 10.000-Häuser-Programms mit der KfW-oder der BAFA-Förderung ist aber möglich.

Die neuen Konditionen gelten für alle neuen Anträge. Anträge sind weiterhin nur im Programmteil Energiesystemhaus möglich. Das Antragskontingent wurde aufgestockt und beträgt 2018 insgesamt 3700 Förderfälle, 2900 waren Ende Juli noch offen.

Die Vorgaben für einzelne Bereiche wie Vorgaben zu Wärmezählern und Beschaffenheit von Wärmespeichern wurden geändert.  Beim Technikbonus ist weiterhin die Förderung von "Gemeinschaftslösungen" möglich (gemeinschaftliche Nutzung eines Heiz-/Speicher-Systems durch mehrere Ein- oder Zweifamilienhäuser).

Für Wärmepumpensysteme mit Wärmespeicher und Energiemanagementsystem gibt es zwischen 2000 - 2500 Euro Förderung. Bei Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), Eigenstromerzeugung mit KWK, Wärmespeicher und Energiemanagementsystem sind 1500 - 4500 Euro Zuschuss möglich. Für netzdienliche Photovoltaik, Einspeisekappung mit Energiemanagementsystem und Energiespeicherung gibt es vom bayrischen Staat 1300 bis 3300 Euro. Solarthermieanlagen mit großem Wärmespeicher werden mit 1000 bis 9000 Euro belohnt. Bei Holzheizungen gibt es einen Zuschuss von 1500 Euro für Anlagen mit Brennwerttechnik oder Partikelabscheider (in Verbindung mit Wärmespeicher). Voraussetzung ist, dass das Wohngebäude nach Abschluss der Maßnahmen beim Neubau mindestens das Niveaus eines KfW-Effizienzhauses 55 und bei einer Modernisierung eines KfW-Effizienzhauses 115 erreicht.

In der Sanierung sind die Zuschüsse gestaffelt nach dem erreichten energetischen Niveau. Bei der Sanierung eines bestehenden Gebäudes zum 8-Liter-Haus (Heizwärmebedarf ≤ 80,0 kWh/m²a) gibt es je Wohneinheit 3.000 Euro, beim 5-Liter-Haus 6000  Euro und beim 3-Liter-Haus 9000 Euro. Im Neubau sind das 2-Liter-Haus mit 3000  Euro und das 1-Liter-Haus mit 9000 Euro je Wohneinheit förderfähig.

Anträge im Programmteil "Heizungstausch-Plus" sind seit Ende letzten Jahres nicht mehr möglich. pgl

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