Modul 1 fördert die Erstellung einer Machbarkeitsstudie, Modul 2 den eigentlichen Netzaufbau. Die Machbarkeitsstudien können die Errichtung neuer Wärmenetze oder den Umbau bestehender Netze zu einem Wärmenetzsystem 4.0 untersuchen. In Modul 2 wird die Realisierung gefördert. Informationsmaßnahmen zur Erhöhung der Anschlussquote sind in Modul 3 und die wissenschaftliche Begleitung in Modul 4 ebenfalls förderfähig.
Für das erste Modul hatte das Bafa zum Start 12 Anträge erwartet. Mittlerweile sind 62 Anträge eingegangen. Von diesen wurden 39 positiv beschieden und Zuwendungen in Höhe von rund 3,7 Millionen Euro erteilt. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 600.000 Euro. Die Förderquote beträgt für kleine und mittlere Unternehmen 60 Prozent und für andere Unternehmen 50 Prozent der angefallenen Ausgaben. Die Studie sollte innerhalb von 12 Monaten fertig sein, bei Begründung ist eine Verlängerung möglich.
Für Modul 2, die Realisierung von modernen Wärmenetzsystemen, sind bisher drei Anträge eingegangen. Das Bafa rechnet mit steigenden Antragszahlen. Die maximale Förderhöhe beträgt hier 15 Millionen Euro pro Vorhaben. Die Höhe der maximalen Förderquote ergibt sich aus einer Grundförderung von bis zu 30 Prozent, zuzüglich einer „gleitenden“ Nachhaltigkeitsprämie von bis zu 10 Prozent und einer Kosteneffizienzprämie von ebenfalls bis zu 10 Prozent, so dass in Summe bis zu 50 Prozent der Projektausgaben förderfähig sind. Für innovative Einzelkomponenten oder andere Prozess-Innovationen ist eine erhöhte Förderquote von bis zu 75 Prozent möglich.
Der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärme, die in das Wärmenetz geht, muss mindestens 50 Prozent betragen, davon kann maximal die Hälfte aus Biomasse kommen. Die zur Deckung der Spitzenlast erforderliche Restwärme darf zu maximal 10 Prozent aus fossilen Brennstoffen kommen, wenn diese nicht in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen effizient genutzt werden. Die den Endkunden bereitgestellte Wärme darf einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde Wärme bei Grund- und Arbeitspreis nicht überschreiten. Die Mindestgröße sind 100 Abnahmestellen oder eine Wärmemenge von mindestens 3 Gigawattstunden.
Kleinere Systeme wie beispielsweise Quartierskonzepte sind auch unterhalb der genannten Schwelle ab 20 Wohneinheiten oder Abnahmestellen in mindestens zwei Gebäuden zulässig, sofern diese mindestens drei weitere besonders innovative Elemente beinhalten. Dazu zählen Komponenten oder Prozess-Innovationen, die zu Test-, Demonstrationszwecken, Erst- oder Kleinstserien-Zwecken der Erprobung vor einer Anwendung im größeren Maßstab zugeführt werden sollen. Quelle: Bafa / pgl