Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Positive Bilanz nach zwei Jahren

Bafa hat 170.000 Heizungspumpen gefördert

Moderne Heizungspumpen sparen Strom. © Wilo

Seit zwei Jahren fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Optimierung bestehender Heizungsanlagen mit Zuschüssen. In dieser Zeit sei es gelungen, das Förderprogramm am Markt zu etablieren, so das Amt. 

Seit dem Programmstart im August 2016 wurden zirka 170.000 hocheffiziente Pumpen und 90.000 Maßnahmen rund um den hydraulischen Abgleich mit einem Volumen von zirka 50 Millionen Euro gefördert. Für Andreas Obersteller, Präsident des BAFA, ist dies ein gelungener Start. "Die Zahlen belegen, dass das Thema Heizungsoptimierung zunehmend in den Fokus von Heizungsfachunternehmen und Hausbesitzern rückt. Neue Heizungspumpen benötigen bis zu 80 Prozent weniger Strom. Der Austausch lohnt sich nicht nur wirtschaftlich, jeder Einzelne kann so auch zu einer klimaschonenden Wärmeversorgung beitragen."

Das BAFA geht aufgrund zahlreicher Anfragen von gewerblichen Immobilienbesitzern, Wohnungsbaugesellschaften sowie von Heizungsbauern von einer weiteren Steigerung der Nachfrage aus. Schließlich wird das Förderprogramm zunehmend in die Kundenakquise integriert und ist Bestandteil des Geschäftsmodells.

In Deutschland sind noch immer Millionen von alten Heizungsumwälzpumpen im Einsatz. Diese Pumpen haben einen sehr hohen Stromverbrauch. Durch den Austausch gegen hocheffiziente Pumpen können ohne großen Aufwand erhebliche Effizienzgewinne erzielt werden. Darüber hinaus können durch einen sogenannten hydraulischen Abgleich des bestehenden Heizungssystems Energie und Brennstoff eingespart werden. Aus diesem Grund fördert das BAFA den Austausch von Umwälzpumpen und Warmwasserzirkulationspumpen sowie die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs inklusive begleitender Maßnahmen (z.B. Thermostatventile, Einzelraumtemperaturregler, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Pufferspeicher, Einstellung der Heizkurve). Der Zuschuss beträgt 30 Prozent des Nettorechnungsbetrages. Quelle: Bafa / pgl

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