Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Novelle seit Januar 2015 in Kraft

Bafa fördert Mini-KWK-Anlagen 2015 stärker

Mehr Geld für Mini-KWK-Anlagen gibt es seit Januar 2015, außerdem einen Bonus für Wärme- und Stromeffizienz.

Seit dem 1. Januar 2015 gibt es mehr Fördergeld für die kleinen Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung, die novellierte Mini-KWK-Richtlinie ist in Kraft. Damit wird die Basisförderung im kleinen Leistungsbereich verbessert, eine Bonusförderung für besonders effiziente Mini-KWK-Anlagen eingeführt und die Anwendung der Richtlinie vereinfacht.

Die Fördersätze für kleinere Anlagen werden angehoben. Außerdem gibt es künftig eine Bonusförderung für "Wärmeeffizienz" von 25 Prozent. Dazu muss es einen zweiten Abgaswärmetauscher zur Brennwertnutzung geben. Außerdem muss ein hydraulischer Abgleich der Heizung erfolgen. Dadurch wird die thermische Effizienz und damit der Gesamtwirkungsgrad der geförderten Mini-KWK-Anlagen verbessert. Die Bonusförderung "Stromeffizienz" von 60 Prozent soll Impulse zur beschleunigten Markteinführung von Anlagen mit besonders hoher Stromeffizienz wie Brennstoffzellen, auslösen. Die Kriterien sind in der Richtlinie in einer Tabelle festgehalten.

Mehr Geld für wärme- oder stromeffiziente Anlagen

Das Bundesumweltministerium fördert seit 2012 im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative den Einsatz hocheffizienter Mini-Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen im Leistungsbereich bis 20 Kilowatt elektrischer Leistung. Anträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.

Die Antragstellung ist seit 1.1.2015 beim BAfA möglich. Eine Rücknahme von bereits gestellten Anträgen mit der Absicht, die Förderung nach dieser Richtlinie in Anspruch nehmen zu können, ist nicht möglich. Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor Antragstellung auf Förderung noch nicht begonnen worden ist. BMUB / pgl

  • <link fileadmin user_upload bauen_und_sanieren heizung mini-kwk novelle_mini-kwk_2015.pdf _blank>Zur Richtlinie

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