Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Bis zu 20 Prozent der Investitionen sind förderfähig

Baden-Württemberg startet Sanierungsprogramm

Baden-Württemberg fördert Sanierung. © Stadt Stuttgart

Die Klima- und Energieagentur in Baden-Württemberg hat wieder Geld für die Sanierung von Nichtwohngebäuden zur Verfügung. Anträge sind bis 31. Juli 2011 möglich.

Die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) hat mit einigen Änderungen ihr Kommunales CO2-Minderungsprogramm wieder neu aufgelegt. Das Volumen bleibt mit 6 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr gleich. Mit dem Programm werden Energiesparmaßnahmen mit bis zu 20 Prozent der Investitionen in die energetische Sanierung und die Wärmeversorgung von Nichtwohngebäuden gefördert. Neu ist der Bereich der Beleuchtung. Für Wohngebäude ist das Programm nicht vorgesehen, eine Ausnahme bilden jedoch Wohnheime für Studierende, Senioren oder Pflegepersonal. Anträge sind noch bis 31. Juli 2011 möglich.

Bei der Förderung von Wärmeerzeugern gibt der Südweststaat wie bislang Zuschüsse für Holzpelletheizungen beliebiger Größe, Wärmepumpen bis zu einer Heizleistung von 100 Kilowatt und Solarwärmeanlagen und BHKW.

Wärmepumpen müssen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,7 erreichen, mit einem (H-)FCKW-freien Arbeitsmittel betrieben werden und einen separaten Strom- und Wärmezähler haben. Für Solarwärme-Anlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung gibt es Geld mit einer Bruttokollektorfläche bis 100 Quadratmeter. Die Ausrichtung darf um nicht mehr als 45 Grad von Süden abweichen, die Kollektoren dürfen nicht erheblich verschattet sein. Die verwendeten Kollektoren müssen von einem anerkannten Prüfinstitut getestet sein und einen Mindestertrag von 350 Kilowattstunden pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche und Jahr aufweisen. Die Anlage benötigt einen Wärmezähler. Für den spezifischen Jahresertrag der Anlage werden Werte von bis zu 550 Kilowattstunden pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche und Jahr akzeptiert.

Für BHKW-Anlagen gibt es Geld ab einer installierten elektrischen Leistung von 15 Kilowatt und für bis zu fünf Module. Nicht förderfähig sind Anlagen, die mit Brennstoffen betrieben werden, die eine Vergütung für die Stromerzeugung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten. Die Anlage muss mit einem Stromzähler und einem Wärmezähler ausgestattet sein. Für die Ermittlung der CO2-Minderung wird der bestehende Brennstoffmix zugrunde gelegt.

Geld für die Sanierung der Heizung gibt es aus dem Baden-Württemberger CO2-Minderungsprogramm zudem nur in Verbindung mit mindestens einer anderen Maßnahme der energetischen Sanierung oder alternativ einer Erneuerung der Beleuchtung. Das schließt die Förderung im Neubau komplett aus.

Zusätzlich zu den bisher im Rahmen der Erneuerung von Heizungsanlagen förderfähigen Maßnahmen ist nun auch die Erneuerung von Heizungspumpen und der hydraulische Abgleich des Heizungssystems bei einen Konvoi von mindestens fünf Gebäuden förderfähig. Die Bagatellgrenze liegt bei einer Fördersumme von 5.000 Euro. Der maximale Zuschuss beträgt für Freizeiteinrichtungen 100.000 Euro, für alle anderen Objekte 200.000.

Für größere Wärmepumpen, größere Solarwärmeanlagen oder Holzhackschnitzelfeuerungsanlagen gibt es im Südweststaat als Alternative das Programm "Heizen und Wärmenetze mit regenerativen Energien". Für kleinere Wärmepumpen zur Abwasserwärmenutzung bis zu einer Heizleistung von 100 Kilowatt besteht die Möglichkeit, diese als Modellprojekte zu fördern.

Kommunen, die sich um komplette Energieeffizienzstrategien bemühen und damit am European Energy Award teilnehmen oder die ein vom Bund gefördertes Klimaschutzkonzept vorlegen können, werden nach den neuen Vorschriften mit einem erhöhten maximalen Fördersatz von 30 Prozent belohnt. Ansonsten wurde die Fördersystematik, die sich an der Höhe der CO2-Vermeidung orientiert sowie die Förderhöhe von 50 Euro pro über die Lebensdauer der Maßnahme vermiedener Tonne CO2 erhalten.

Es gilt ein strenges Kumulationsverbot mit anderen Mitteln, etwa vergünstigten KfW-Krediten, für das Landessanierungsprogramm, das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum, das Investitionsprogramm nach dem Landeskrankenhausgesetz, das Schulbauförderprogramm und andere Landesprogramme sowie für Programme des Bundes.

Bei der Verbesserung des Wärmeschutzes werden die Energieeinsparung und die CO2-Minderung unabhängig von objektbezogenen Besonderheiten ermittelt. Für Fenster werden U-Werte akzeptiert, die um 0,1 W/(m2K) oder mehr über dem U-Wert der verwendeten Verglasung liegen. Eine nachfolgende Blower-Door-Messung wird empfohlen.

Die im laufenden Jahr zur Verfügung stehenden Mittel im Programm für Vereine seien durch die eingegangenen Anträge bereits ausgeschöpft, so die KEA. Weitere Anträge würden nicht mehr entgegen genommen. Seit dem 1. April 2011 sind diese aber über die beiden KfW-Programme "Energieeffizient Sanieren - Kommunen" und "Sozial Investieren - Energetische Sanierung" förderfähig.

von unserer Redakteurin Pia Grund-Ludwig

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